Seite:Handbuch der Politik Band 1.pdf/27

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

haben genau den gleichen Anspruch auf staatliche und wirtschaftliche Grossmachtstellung, wie das englische und französische, die sich dieser Stellung bereits seit Jahrhunderten erfreuen.

Wenn die Staats- und Volksgrenzen sich überall decken und wenn die wirtschaftlichen Notwendigkeiten für die grossen Völker allenthalben in ausreichender Weise erfüllt sein würden, so besonders, was die Verbindung des Landes mit der grossen Handelsstrasse des Weltmeeres betrifft, so würde man sich einen Zustand des ewigen Friedens durch Erledigung aller Streitigkeiten auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit vielleicht denken können. Vielleicht: vielleicht aber widerspräche dies der Menschennatur. Aber jene Voraussetzungen ewigen Friedens sind im weiten Umfange nicht erfüllt. Bis dahin wird die auswärtige Politik der Staaten zufrieden sein müssen, sich engere Grenzen dahin zu ziehen, dass durch sorgfältige Pflege aller internationalen Beziehungen unter den Staaten unter rückhaltloser Anerkennung der politischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten für das eine Volk nach dem gleichen Massstabe, wie sie für die anderen bestehen, durch unermüdliche gemeinsame Arbeit der Staaten an den grossen Kulturaufgaben der Menschheit, durch weiteren Ausbau der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, die Ursachen zu Kampf und Streit so viel als möglich verringert, gemildert, wenn irgend möglich beseitigt werden. Insbesondere werden diese Beziehungen eine Abgrenzung der zivilisatorischen und kolonisatorischen Aufgaben der Staaten in den annoch der Zivilisation wenig oder garnicht erschlossenen Ländern und Völkern − „Interessensphären“ − erforderlich machen: denn an sich hat für diese Aufgabe jede Kulturmacht die gleiche Stellung wie jede andere; die Mächte sind darum für die Erfüllung dieser grossen und notwendigen Aufgabe auf friedliche Verständigung durch gegenseitige Konzessionen angewiesen.

So mag es im Laufe weiterer Jahrhunderte gelingen, die internationale Politik immer mehr und immer fester zu einer Politik des Friedens zu gestalten und den friedlichen Wettbewerb des Fleisses, der geistigen Kraft und des tatkräftigen Handelns zum massgebenden Faktor des Staatenlebens der Menschheit zu gestalten. Zunächst freilich wird die militärische Kraft noch in erster Linie die Sicherheit des friedlichen Wettbewerbes verbürgen, insbesondere für ein Volk, dessen staatliche und wirtschaftliche Zusammenfassung zu Einheit und Kraft noch jung und nicht durch die Jahrhunderte festgefügt ist, zudem von den anderen Völkern nicht mit Freude, sondern mit Misstrauen und Argwohn betrachtet wird. Die Entscheidung in diesen grossen Imponderabilien des Völkerlebens bieten, soweit die Menschheitsgeschichte berichtet, nicht Faktoren des Rechtes, sondern Faktoren der Kraft der Völker.







2. Abschnitt.


Politik als Wissenschaft. − Ihre Zweige.
Von
Dr. Hermann Rehm,
o. Professor der Rechte an der Universität Strassburg.


Literatur:

G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre 3. Aufl. 1914 S. 13 u. 65 Internet Archive;
Rehm, Allg. Staatslehre 1899 S. 8 Internet Archive;
Berolzheimer, Politik 1906 Internet Archive;
Stier-Somlo, Politik2 1912;
R. Schmidt, Art. Politik i. Wörterb. d. deutsch. Staats- u. Verw. R. 2 Bd. 3 (1914);
Hertling, Art. Politik im Staatslexikon der Görresgesellschaft 3. Aufl. Band 4 (1911) Internet Archive;
Bluntschli, Politik 1876 New York-USA*;
Holtzendorff, Prinzipien der Politik 2. Aufl. 1879 Internet Archive


Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)