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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

25. Abschnitt.


a) Zivilrechtspflege.
Von
Dr. Albrecht Mendelssohn Bartholdy,
o. Professor der Rechte an der Universität Würzburg.


Literatur:

A) Allgemein:
Die Darstellungen des Zivilprozesses in Birkmeyers Enzyklopädie (2. Aufl. 1904) von Stein und in
Holtzendorffs Enzyklopädie von Kohler (6. Aufl. 1904),
die allgemeinen Vorbemerkungen im Kommentar zur Z.P.O von Stein (10. Aufl. 1910, S. 1–22), und
Struckmann-Koch (9. Aufl. 1910, S. XIII flgde).
Von grösster Bedeutung für jede neue Prozessgesetzgebung bleiben
Wachs Vorträge über die damals neue Z.P.O von 1879 und
Klein’s Vorlesungen zur Einführung der neuen österreichischen Z.P.O.
B) Zur Bedeutung des ausländischen Rechts für die Reform vor allem die
Abhandlungen von Chiovenda, Pound und Tissier im Prozessreformheft der Rheinischen Zeitschrift (Juli 1910);
Haager, der französische Zivilprozess und die deutsche Zivilprozessreform (Berlin 1908);
zum englischen Recht ausser den unten genannten Werken von Adickes und Stein:
Koellreutter, Richter und Master (Prozessrechtl. Forschungen Heft 1);
Peters, Das englische bürgerliche Streitverfahren und die deutsche Zivilprozessreform;
R. Schmidt in der Zeitschrift f. Politik 1 250;
Mendelssohn Bartholdy, das Imperium des Richters (Strassburg 1908),
derselbe, Justizreform, Jahrb. des öff. Rechts 1 153.
C) Aus der sehr breiten und verschiedenwertigen Literatur der letzten Jahre zur Prozessreform in Verbindung mit der Lehre von der freien Rechtsfindung hebe ich hervor (aber unter ausdrücklichem Hinweis auf die vortrefflichen Berichte von Hedemann im Archiv f. bürgerl. Recht 31 296 und 34 115, wo besonders auch die Arbeiten von Stampe und Danz gewürdigt sind):
Stammler, die Lehre vom richtigen Rechte 1902,
Ehrlich, Freie Rechtsfindung und freie Rechtswissenschaft 1903,
Peters, Prozessverschleppung, Prozessumbildung usw. 1904;
Rumpf, Gesetz und Richter 1906;
Kantorowicz, der Kampf um die Rechtswissenschaft 1906;
Adickes, Grundlinien durchgreifender Justizreform 1906;
derselbe. Zur Verständigung über die Justizreform 1907;
Stein, Zur Justizreform 1907;
Schwartz, Erneuerung Deutscher Rechtspflege 1908;
Gmür, Die Anwendung des Rechts nach Art. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs 1908 und dazu Rabel in der Rhein. Z. 2 308;
Kantorowicz, Zur Lehre vom richtigen Rechte 1909;
Rundstein, Freie Rechtsfindung im Archiv f. bürgerl. R. 1909 1fgde.;
Mendelssohn Bartholdy,
Programmatisches zur Prozessreform in der Rhein. Z. 2 437,
Reform d. Zivilprozesswesens in D.R.Z. 1913 273, 313, 439, 483;
Kohler, Zur Prozessreform Rhein. Z. 3 1fgde.;
Kisch, Unsere Gerichte und ihre Reform 1909;
Brie und Kiss, Billigkeit und Recht im Archiv f. Rechts- und Wirtschaftsphilosophie 3 526 u. 536;
Ehrlich, Die Erforschung des lebenden Rechts in Schmollers Lehrbuch 35 (1911) 129fgde.;
Vierhaus, Die Methode der Rechtsprechung 1911. –
Für die kleineren Schriften und Aufsätze die Literaturübersicht von Kann in Buschs Zeitschrift 40 (1910) 359 und 422, wo auch die Schriften von Fuchs und Düringer erwähnt sind; neuerdings erscheinen kurze Gesamtberichte über die Prozessliteratur in der Zeitschrift „Geisteswissenschaften.“
Ganz besonders sei auf zwei kleine Festschriftbeiträge hingewiesen, die aber im inneren Gehalt mehrere Bände der übrigen Literatur überwiegen:
Andreas Heusler, Aus der Basler Rechtspflege in 5 Jahrhunderten, in der Basler Jubiläums-Festschrift (1910) S. 1 fgde. und
Leopold Wenger, Antikes Richterkönigtum in der Festschrift zur Jahrhundertfeier des österreichischen B.G.B. (1911) 1 479 fgde.


1. Die Zivilrechtspflege ist noch mehr als ihr strafrechtliches Geschwister der Macht- und Partei-Politik entfremdet. Fragen, die bei einer Strafgesetzreform unter dem Gesichtspunkt des freiheitlichen oder autoritären, des konservativen oder demokratischen, des kapitalistischen oder sozialistischen Zugs erörtert zu werden pflegen, lassen, wenn sie in einer Zivilprozess-Novelle aufgeworfen werden, die öffentliche Meinung kalt: man denke an die Strafarten (Todesstrafe, körperliche Züchtigung, Deportation) dort und an die Vollstreckungsformen hier, an die Zuziehung der Laien zur Rechtsprechung dort und hier, an die Probleme der Auslieferung und Ausweisung im Gegensatz zu den ganz den Juristen überlassenen Fragen der internationalen Rechtshilfe im Zivilstreit. Ein Mittelweg wäre gegenüber diesem Zustand zu wünschen. Der Kriminalist klagt darüber, dass Einrichtungen der Rechtspflege durch das Hin- und Herzerren im parteipolitischen Programm entwürdigt werden und offene, jedem Rechtspraktiker sehr fühlbare Missstände nicht beseitigt werden

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 331. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/351&oldid=- (Version vom 7.8.2021)