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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

1909 erlebte der Reichstag noch einmal einen ungeahnt grossen Erfolg. Während bis dahin wie in Preussen so im Reich an dem Grundsatz festgehalten worden war, dass der König und Kaiser die Minister ganz unabhängig von der Parlamentsmehrheit und von Parlamentsabstimmungen als Männer seines Vertrauens berufe, entlasse oder festhalte, fiel Fürst Bülow, als ihn Konservative und Zentrum bei der Reichsfinanzreform im Stich liessen und die geforderte Erbschaftssteuer ablehnten. Er hatte freilich vorher schon durch sein Auftreten in den Novemberverhandlungen des Jahres 1908 über das persönliche Regiment des Kaisers und durch die diesem abgenötigte Zusage grösserer Zurückhaltung, um die „Stetigkeit der Politik des Reiches unter Wahrung der verfassungsmässigen Verantwortlichkeiten zu sichern“, das Vertrauen des Kaisers verloren. Und die Berufung des Herrn von Bethmann Hollweg, der in der Reichsfinanzreformfrage der Mitarbeiter Bülows gewesen war, bewies, dass es mit dem Parlamentarismus im englischen Sinn des Worts bei uns noch immer gute Wege hat. Von einem Parteiministerium ist gerade unter dem gegenwärtigen Reichskanzler am allerwenigsten die Rede; sein Grundsatz, mit dem er sein Amt antrat, war: über den Parteien zu stehen; und dass er ihn auch praktisch betätigt, beweist die ganz verschiedene Zusammensetzung der Majoritäten für die beiden grossen Gesetze des Sommers 1911, die elsass-lothringische Verfassung, die gegen die Konservativen vom Zentrum und der ganzen Linken mit Einschluss der Sozialdemokraten angenommen wurde, und die Reichsversicherungsordnung, bei der die Konservativen das Heft in der Hand und Zentrum und Nationalliberale zu Bundesgenossen hatten; und beweist sein Konflikt mit dem Führer der Konservativen anlässlich der Verhandlungen über den Marokkovertrag im November 1911. Und auch im neuen Reichstag ist die Deckungsfrage bei der grossen Heeresvorlage, durch deren Annahme im Sommer 1913 lange Versäumtes nachgeholt und die allgemeine Wehrpflicht endlich zur Wahrheit wurde, wieder ohne die Konservativen und mit Zustimmung der Sozialdemokraten gelöst worden. Jener Vertrag mit Frankreich über die Abtretung am Kongo hat übrigens, ganz abgesehen von seinem sonstigen Wert oder Unwert, auch noch den Anstoss gegeben zu einer Erweiterung des Rechtes des Reichstags, in Fragen der auswärtigen Politik mehr als bisher mitreden zu dürfen, einer Erweiterung, die freilich auch neue höhere Anforderungen an das Verantwortlichkeitsgefühl der Reichstagsmitglieder stellen wird, als sie gerade bei diesem Anlass an den Tag gelegt haben. Dagegen hat die Bestimmung, dass nach Interpellationen im Reichstag die Billigung oder Missbilligung der Antwort der Regierung durch Abstimmung zum Ausdruck gebracht werden darf, bei dem über Gebühr aufgebauschten und ungerecht verallgemeinerten „Fall Zabern“ gezeigt, dass dadurch zwar immer noch nicht „der Parlamentarismus“ eingeführt ist, aber doch eine starke Erschütterung der Autorität des Reichskanzlers herbeigeführt werden kann.

Die nächste grosse Frage für den deutschen Parlamentarismus aber wird sich ohne Zweifel nicht im Reich, sondern im Einzelstaat Preussen abspielen. Hier handelt es sich darum, ob es bei dem bisherigen indirekten und öffentlichen Dreiklassenwahlmodus verbleiben oder ob an seine Stelle das geheime und direkte und jedenfalls ein erheblich allgemeineres Wahlrecht als bisher, nach den Forderungen der Linken am liebsten wie in Süddeutschland das Reichstagswahlrecht treten solle; und das heisst nicht mehr und nicht weniger als: es wird sich entscheiden müssen, ob Preussen der konservative Staat, der er ist, bleiben oder ob auch er liberalisiert und demokratisiert werden soll. Der Reichskanzler hat durch Gewährung des Reichstagswahlrechts an Elsass-Lothringen die Versagung desselben in Preussen schwer oder wie manche meinen: unmöglich gemacht. Und doch ist auf der anderen Seite nicht abzusehen, wie das aus dem Dreiklassenwahlrecht hervorgegangene preussische Abgeordnetenhaus, um vom Herrenhaus ganz zu schweigen, sich darauf einlassen sollte. Hier droht ein parlamentarischer Konflikt der schwersten Art, und hinter ihm steht die Geschichte und stehen die Geschicke Preussens und des Reichs mit ihm in ihrer ganzen Grösse und Schwere. Vielleicht zeigt aber die Ablehnung des Gedankens, durch einen Massenstreik die Einführung des Reichstagswahlrechts in Preussen zu erzwingen, auf dem sozialdemokratischen Parteitag in Jena (1913), dass wir der Lösung dieser Aufgabe überhaupt noch nicht so nahe stehen, wie manche fürchten oder hoffen. Jedenfalls ist es eine Zukunftsfrage, deren Beantwortung glücklicherweise nicht in dieses historische Kapitel gehört und nicht von mir gefordert wird.



Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 408. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/428&oldid=- (Version vom 21.8.2021)