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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

7. Abschnitt.


Entstehung und Untergang der Staaten.
Von
Geh. Justizrat Dr. S. Brie,
o. Professor der Rechte an der Universität Breslau.

I. Allgemeines. II. Tatsächliche Entstehung von Staaten. III. Tatsächlicher Untergang von Staaten. IV. Rechtliche Entstehung von Staaten. V. Rechtlicher Untergang von Staaten.

Literatur:

Hugo Grotius, De iure belli ac pacis, Lib. II cap. 9 (Quando imperia vel dominia desinant); vgl. Lib. III cap. 8 (De imperio in victos).
Robert von Mohl, Encyklopädie der Staatswissenschaften, § 13 (S. 84–97): Von der Entstehung der Staaten; vgl. § 22 (S. 158–169): Von Änderung und Untergang der Staaten.
Bluntschli, Lehre vom modernen Staat. Erster Teil, Allgemeine Staatslehre (1875), Viertes Buch (S. 298–344): Von der Entstehung und dem Untergang des Staates.
Rehm. Allgemeine Staatslehre, Zehnter Abschnitt (S. 266–285): Entstehung und Entwickelung des Staates.
Jellinek. Das Recht des modernen Staates. Band 1, Allgemeine Staatslehre (1900), Neuntes Kapitel (S. 239–258): Entstehung und Untergang der Staaten; vgl. Siebentes Kapitel (S. 162–204): Die Lehre von der Rechtfertigung des Staates.
Richard Schmidt, Allgemeine Staatslehre. Bd. 1 §§ 14–16 (S. 116–145); vgl. Bd. 2 Teil 1 und 2: Die verschiedenen Formen der Staatsbildung.
Eduard Meyer, Geschichte des Altertums, Erster Band, erste Hälfte, 3. Aufl. 1910, I (S. 3–86): Die staatliche und soziale Entwicklung (bes. §§ 2–13, S. 5–35).

I. Allgemeines.

1. Der Mensch ist seiner Natur nach ein ζῶον πολιτικόν, ein staatliches Wesen : das staatliche Zusammenleben ist für die Menschen ein allgemeines vernünftiges Bedürfnis, und ein ihnen innewohnender Trieb führt, unbewusst oder bewusst, zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Die konkreten Gestaltungen aber, in denen dieses Bedürfnis und dieser Trieb sich verwirklichen, unterliegen nicht nur nach ihrer Beschaffenheit, sondern auch in ihrem Dasein dem Wechsel im Laufe der Zeit. Von der Entstehung eines Staates sprechen wir, wenn zwischen einer Gruppe von Menschen dem Staatsbegriff gemässe Beziehungen sich bilden; ein Staat ist untergegangen, wenn solche bisher zwischen einer Gruppe von Menschen vorhandene Beziehungen aufgehört haben zu bestehen.

2. Die Beantwortung der Frage, ob im einzelnen Falle ein neuer Staat entstanden oder ein bisheriger Staat untergegangen ist, bietet grosse Schwierigkeiten nach verschiedenen Richtungen. Zunächst ist eine sichere Feststellung der äusseren Vorgänge, um deren Charakterisierung es sich handelt, selbst wenn diese sich im Lichte der Geschichte vollzogen haben, vielfach schwierig; in betreff der Entstehung der ältesten Staaten sind wir sogar auf blosse Hypothesen angewiesen. Sodann führen die überaus verschiedenen Auffassungen des Staatsbegriffs, vor allem die weit auseinandergehenden theoretischen Ansichten über das den Staat von den übrigen menschlichen Verbänden unterscheidende spezifische Merkmal, häufig zu entgegengesetzten Entscheidungen der Frage, ob in dem konkreten Falle ein Staat entstanden bezw. untergegangen ist. Wer etwa das Vorhandensein eines Gebiets nicht als wesentliches Erfordernis des Staatsbegriffs anerkennt, wird die Bildung eines Staats als vollendet, einen bisherigen Staat als fortdauernd ansehen, wo wegen mangelnden Gebietes die vorherrschende Lehre zu der gegenteiligen Auffassung führt. Je nachdem man Souveränität oder Ursprünglichkeit der Herrschaft oder allseitige Zuständigkeit für das eigentümliche Moment des Staatsbegriffs erachtet, gelangt man naturgemäss zu sehr verschiedenen Ergebnissen hinsichtlich des Staatscharakters zahlreicher konkreter Gebilde, z. B. der deutschen Einzelstaaten, der britischen Charterkolonien. Dazu kommt die schwierige Frage, wie weit Abweichungen von einem begriffsmässigen Erfordernis des Staatsbegriffs

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/86&oldid=- (Version vom 10.7.2021)