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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

4. bei der Post- und Telegraphenverwaltung:
a) die Ausgaben zur Erwerbung von Telegraphenkabeln, sowie zur Herstellung unterseeischer und unterirdischer Telegraphenlinien, letztere nur insoweit, als andere Telegraphenverwaltungen dabei interessiert sind, oder militärische Interessen mit in Frage kommen oder Stadtfernsprechdrähte unter die Erde verlegt werden müssen;
b) die Ausgaben für solche Fernsprechanlagen, die vorzugsweise der Zukunft zugute kommen, einen dauernden Wert besitzen und auch eine ausreichende Verzinsung gewähren, soweit die Ausgaben nach Art und Umfang über den Rahmen der blossen regelmässig wiederkehrenden Ausgestaltung des Fernsprechwesens hinausgehen;
c) die Ausgaben für die zur Vermietung an minderbesoldete Beamte oder an Arbeiter bestimmte und sich angemessen verzinsende Gebäude, sofern ihre Einrichtung hauptsächlich aus Rücksichten der sozialen Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des Innern ausgebrachten allgemeinen Fonds nicht angängig ist;
5. bei der Eisenbahnverwaltung:
a) die Ausgaben für solche Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, welche der Eisenbahn einen für sie noch nicht erschlossenen Verkehr zuführen sollen, mit Ausnahme derjenigen, welche, obwohl ihrer Natur nach zum Erwerb einer zu der vom Reiche für seine Anleihen aufzuwendenden Zinshöhe im angemessenen Verhältnisse stehenden Verzinsung bestimmt, dennoch dauernd oder doch auf absehbare Zeit eine solche nicht erwarten lassen. Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, welche die Bewältigung eines bereits bestehenden Verkehrs ermöglichen oder zur Erhöhung der Betriebssicherheit dienen sollen, oder welche aus der Entwicklung eines bereits bestehenden Verkehrs notwendig werden, also entweder durch die schon eingetretenen Zunahme des Verkehrs veranlasst werden oder einen bereits vorhandenen Verkehr zu erweitern bestimmt sind, sind auf den ordentlichen Etat zu übernehmen;
b) die Ausgaben für ungewöhnlich kostspielige Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, deren Übernahme auf den ordentlichen Etat das finanzielle Ergebnis (Überschuss der Einnahmen über die ordentlichen – fortdauernden und einmaligen – Ausgaben) der Verwaltung – der Regel nach für mehrere Jahre – aussergewöhnlich beeinträchtigen würde, und zwar bei solchen Anlagen, Einrichtungen und Beschaffungen, die einer verhältnismässig schnellen Abnutzung unterworfen sind, unter Verzinsung und entsprechend abgekürzter Tilgung des aufgewendeten Anleihekapitals zu Lasten des ordentlichen Eisenbahnetats;
c) die Ausgaben für sich angemessen verzinsende, zur Vermietung an minderbesoldete Beamte oder an Arbeiter bestimmte Gebäude, sofern ihre Errichtung hauptsächlich aus Rücksichten der sozialen Fürsorge erfolgt und eine Verweisung auf den im Etat des Reichsamtes des Innern ausgebrachten allgemeinen Fonds nicht angängig ist.

Wären diese Grundsätze früher festgehalten worden, so würden allein in der Zeit von 1887–94 etwa 8–900 Mill. M. weniger Schulden gemacht worden sein.

Tatsächlich stieg die Reichsschuld von 1901 ab wie folgt:

31. März 1902       2733,5 Mill. Mark.
31. März 1903 2733,5 Mill. Mark.
31. März 1904 3023,5 Mill. Mark.
31. März 1905 3023,5 Mill. Mark.
31. März 1906 3383,5 Mill. Mark.
31. März 1907 3643,5 Mill. Mark.
31. März 1908 3643,5 Mill. Mark.
31. März 1909 3893,5 Mill. Mark.
31. März 1910 4556,6 Mill. Mark.
31. März 1911 4523,7 Mill. Mark.
31. März 1912 4582,2 Mill. Mark.
1. Oktober 1913 4897,2[1] Mill. Mark.

Auch in dieser späteren Periode haben den Löwenanteil der Anleiheerträge Heer und Marine davongetragen.

Das der Reichsschuld gegenüberstehende werbende Aktivvermögen des Reichs ist gegenwärtig hinsichtlich der Post- und Telegraphenverwaltung auf etwas über 1 Milliarde, hinsichtlich der Reichseisenbahnverwaltung auf 900 Mill. bis 1 Milliarde M., hinsichtl. der Reichsdruckerei auf 15 Mill., zusammen also auf 2 Milliarden M. zu veranschlagen. Der kapitalisierte Reichsbankanteil würde auf etwa 3–400 Mill. M. zu bewerten sein, so dass der gegenwärtige Gesamtbestand der Reichsschuld von rund 5 Milliarden M. fast zur Hälfte durch werbende Aktivwerte gedeckt ist. Unter den nicht werbenden Aktivwerten sind namentlich der Flottenbestand, die Kriegshäfen, Werften, die Kasernen, Festungen, militärischen Werkstätten, Depots usw. zu nennen.


  1. Die Summe setzte sich zusammen aus 1072 Mill. Mk. 4%, 1070 Mill. M. 3½%, 1634 Mill. Mk. 3% Schuldverschreibungen und 220 Mill. Mk. 4% Schatzanweisungen.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/167&oldid=- (Version vom 15.9.2021)