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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

besondere Vertrauenswürdigkeit für den betreffenden Betrieb von Wichtigkeit sind, um Personen, die nach ihren Beziehungen zum Betrieb, nach der Art ihrer Vorbildung, nach der Art ihres Arbeitsvertrags beamtenähnliche Stellung haben. Zu diesen wichtigen Gruppen gehören nicht bloss Techniker, Werkmeister, kaufmännische Angestellte, sondern auch intelligente und strebsame Arbeiter, die in diesen Stellungen sich emporgearbeitet haben. Aus diesem Grund hat bekanntlich auch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911 sich um die Versicherung der Angestellten besonders angenommen, wenigstens soweit Angestellte mit einem Einkommen von weniger als 5000 Mark in Frage kommen.

Die ganze Kategorie der Privatangestellten entwickelt sich jetzt im sozialen Leben zu immer grösserer Bedeutung als neuer Mittelstand, der eine wichtige Stütze der modernen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung bildet. Zu dem neuen Mittelstand zählt übrigens noch das mittlere Beamtentum, das in Staat und Gemeinde mit der Ausdehnung der öffentlichen Aufgaben eine grosse Verstärkung erfahren hat und insbesondere infolge der Ausdehnung der öffentlichen Betriebe (Eisenbahn, Post, Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke) auch an der Erfüllung grosser geschäftlicher Aufgaben erheblich beteiligt ist; ferner zählen hierher die zu Hunderttausenden vorhandenen Arbeiter, die nach Leistung und Einkommen sich vielfach weit über die selbständigen Handwerker und Händler erheben und eine ebenso sichere Stellung, wie wenn sie unabhängig geblieben wären, errungen haben.

Was die Selbständigen betrifft, so haben sie bei Landwirtschaft und Industrie – teils im Zusammenhang mit der Abwanderung vom platten Land, teils infolge der Ausbildung der Grossbetriebe – einen Rückgang erfahren, und zwar sowohl die männlichen wie die weiblichen. Umgekehrt ist eine Mehrung der männlichen und weiblichen Selbständigen erfolgt im Handel und Verkehr.

In der Klasse der Selbständigen sind die verschiedensten Elemente vereinigt, die an der Hand der Berufsstatistik sich nicht ohne weiteres spezialisieren lassen.[1] Sie umspannen die Kreise von der Näherin und Obstlerin bis zu den Grossunternehmern wie Kirdorf, Stinnes usw., insbesondere auch den ganzen selbständigen Mittelstand, zu dem der kleine und mittlere Bauer, der Handwerker und Kleingewerbetreibende, der kleine und mittlere Händler gehören.

Von diesen Bestandteilen des selbständigen Mittelstandes hat sich der landwirtschaftliche widerstandskräftiger erwiesen als der von Gewerbe und Handel, weil entgegen früherer sozialistischer Behauptung die ökonomische Entwicklung weniger in der Landwirtschaft als in Gewerbe und Handel zum kapitalistischen Grossbetrieb tendiert. Alle drei Kategorien der mittelständischen Klassen erfahren jedoch nachhaltige Förderung in den modernen Organisationen, die unter Zurückdrängung des übertriebenen Individualismus auf wirtschaftlichem Gebiet genossenschaftliche Gebilde in neuer Form und auf neuer Grundlage wieder erwecken. Namentlich hat das neuzeitliche Genossenschaftswesen viel dazu beigetragen, dem Kleingewerbe, Handwerker und der bäuerlichen Landwartschaft die Vorteile des Grosskapitals, des Grossbetriebs und Grosshandels zugänglich zu machen und sie auf diese weise dem Grossbetrieb gegenüber zu stärken. Sache der Mittelstandspolitik bleibt es, weiter in dieser Richtung zu arbeiten. Angesichts der Tatsache, dass die grossen Massen schlecht ausgebildeter Arbeiter und Betriebsinhaber die Hauptfeinde für den Aufstieg des gewerblichen Mittelstandes sind, anderseits heute mehr als früher Nachfrage nach Qualitätsleistungen (Kunsthandwerk) ist, wird neben der kaufmännisch-wirtschaftlichen auch der rein technischen Ausbildung des Mittelstandes besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden sein; auf dem Boden der Arbeitsschule, die bisher im Volks- und realistischen Mittelschulwesen zu kurz kam, also auf dem Boden der praktischen Arbeit dürfte am ehesten die Erziehung von Arbeitsfreude und Arbeitsehrlichkeit gelingen. Zum andern wird für Erfolge der Mittelstandsbestrebungen die Elektrizität stark mithelfen, insbesondere die von ihr im Genossenschafts- oder Gesellschaftsweg ermöglichte billige Uebertragung von motorischer Kraft oder deren Lieferung in die einzelnen Werkstätten, auf die einzelnen Bauerngüter usw.


  1. Nach der Berufszählung von 1907 sind von den 6,05 Millionen Selbständigen ausgeschieden als Eigentümer und Miteigentümer 4,87 Millionen, als Pächter (auch Erbpächter) 210 419, als sonstige Betriebsleiter, leitende Beamte 140 176 und als selbständige Hausgewerbetreibende 247 770.
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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/222&oldid=- (Version vom 21.9.2021)