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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

62. Abschnitt.


Handwerk und Kleingewerbe.
Von
Geh. Hofrat Dr. Julius Pierstorff,
o. Professor der Staatswissenschaften an der Universität Jena.


Literatur:

Wernicke, J.: Kapitalismus und Mittelstandspolitik. Jena 1907.
Derselbe: Der Mittelstand und seine wirtschaftliche Lage. Leipzig 1909.
Pierstorff, Julius: Der moderne Mittelstand. Leipzig und Dresden 1911.
Sering: Die Verteilung des Grundbesitzes und die Abwanderung vom Lande. Berlin 1910.

Der Mittelstand und seine wirtschaftlichen und sozialen Interessen sind in Deutschland und einigen anderen Ländern des europäischen Kontinents nach Ablauf der liberalen Aera mehr als früher in den Vordergrund gerückt worden. Die Verschwommenheit und Dehnbarkeit des Begriffs, welche dabei hervortraten, machen vor allem eine klare Begriffsbestimmung erforderlich.

Zweifellos wird die Zugehörigkeit zum M. zunächst durch den Bezug eines Einkommens mittlerer Höhe bedingt unter Ausschluss der ganz grossen und ganz kleinen Einkommensklassen. Aber abgesehen von der Schwierigkeit einer festen Abgrenzung des mittleren Einkommens wird diese mechanische Bestimmung allein dem Standesbegriff nicht gerecht. Für diesen kommt ausserdem die Eigenart der wirtschaftlichen und sozialen Stellung in Betracht. Meistens fasst man in dem Begriff Mittelstand alle diejenigen Elemente zusammen, welche, gestützt auf eigenes Vermögen mittleren oder kleineren Umfanges, einen gelernten Erwerbsberuf in äusserlich selbständiger Stellung und in der Regel unter persönlicher Arbeitsbetätigung ausüben. Danach gehören zum Mittelstande: Bauern, Handwerker und andere selbständige Kleingewerbetreibende, mittlere und kleine Kaufleute und Händler, Privatbankiers mit lokalem Geschäftsbetrieb, Gast- und Schankwirte, auch wohl Kommissionäre und Agenten usw., Bisweilen wird ihm auch die Masse der Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw. zugezählt. Nachdem in neuester Zeit die wachsende Ausdehnung der Staats- und Kommunalverwaltung sowie der Staats- und Kommunalbetriebe die Zahl der öffentlichen Beamten und die zunehmenden Konzentration des Industrie-, Handels- und Verkehrsbetriebes, die Zahl der Privatangestellten immer mehr hat anschwellen lassen, ist es Brauch geworden, die Masse der öffentlichen und privaten Beamten und Angestellten mit mittlerem Einkommen und in nicht leitenden Stellungen als neuen Mittelstand dem vorhin charakterisierten, an die Zustände früherer Jahrhunderte unmittelbar anknüpfenden Mittelstand, als dem älteren, gegenüber oder zur Seite zu stellen. Neuerdings endlich pflegt die sogenannte Mittelstandsbewegung den Begriff des Mittelstandes sogar auf den vorwiegend städtischen Kreis der Handwerker und Kleingewerbetreibenden und den mit mittlerem und kleinem Kapital betriebenen Detailhandel zu beschränken, eine Begriffsbeschränkung, die wissenschaftlich nicht gerechtfertigt werden kann. Das Vorhandensein eines numerisch starken Mittelstandes und einer mannigfachen Abstufung innerhalb desselben pflegt man sozial besonders hoch zu bewerten, weil er ein Hindernis darstellt für die Herausbildung eines schroffen und unvermittelten Gegensatzes zwischen Reichtum und Armut, zwischen einer Vermögensherrschaft weniger und einer proletarischen, weil ganz auf prekäres Lohneinkommen angewiesenen und darum wirtschaftlich und sozial abhängigen Volksmasse. Zugleich erblickt man in ihm ein Mittel, das bei Garantierung wirtschaftlicher Bewegungsfreiheit dem Einzelnen ermöglicht, auf der sozialen Stufenleiter durch eigene Kraft emporzusteigen und dadurch den ganzen Gesellschaftskörper gesund zu erhalten. Nach dieser Anschauung erfüllt solche Aufgabe nur der sogenannte alte Mittelstand, weil nur in ihm Besitz und Arbeit innig verschmolzen und damit die notwendige Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Einzelnen gesichert erscheinen.

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 420. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/436&oldid=- (Version vom 1.11.2021)