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Diverse: Handbuch der Politik – Band 2

c) für alle positiven Massnahmen, welche geeignet sind, den gewerblichen Mittelstand, das Kleingewerbe, den Detailhandel und das Handwerk in ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit zu erhalten und zu heben, und zwar, behufs Milderung entgegenstehender Interessen und Ausgleichung unnötiger Härten und Schärfen, unter Mitarbeit auch der übrigen im Hansa-Bund vertretenen Erwerbsgruppen; ferner für alle Bestrebungen, welche auf eine Verbesserung des Kreditsystems, auf Beseitigung der Mängel des Submissionswesens und auf eine bessere und gründlichere Ausbildung der heranwachsenden Generation, namentlich auch in gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen, gerichtet sind.
Der Hansa-Bund wird zu diesem Zwecke das auf S. 4 verzeichnete vorläufige Programm über die von ihm zu verfolgende Mittelstandspolitik, unter Mitwirkung der an seiner Zentrale errichteten Zentral-Ausschüsse für die gemeinsamen Interessen des im Hansa-Bund vereinigten Handwerks und Detailhandels, durchzuführen suchen.
5. In der Sozialpolitik:
a) für die Sicherung der Zukunft und Erhaltung der Arbeitsfreudigkeit aller Arbeitnehmer notwendige Fortführung einer sozialen Gesetzgebung, welche auf die gemeinsamen berechtigten Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Vermeidung bureaukratischer Auswüchse, Rücksicht zu nehmen hat, deren Tempo, Inhalt und Kostenlast aber sowohl der Konkurrenzmöglichkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmarkt wie der inneren wirtschaftlichen Lage Rechnung tragen muss. (Im übrigen vgl. oben II, 2, Abs. 2 u. 3.)
b) für internationale Vereinbarungen zur Erreichung einer tunlichst gleichmässigen Umfangs der sozialen Lasten;
c) für einen wirksamen Schutz des für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) gleich unentbehrlichen Grundsatzes der Willens- und Gewerbe-Freiheit und für energische Bekämpfung des politischen und wirtschaftlichen Zwangs- und Racheboykotts.
d) für die Anerkennung der Streik-Klausel bei Aufträgen des Staats und der öffentlichen Körperschaften.
6. Auf dem Gebiete der Staatsverwaltung:
für Errichtung eines Reichs-Verwaltungsgerichts zur Entscheidung von Verwaltungsstreitsachen aus solchen Bundesstaaten, denen ein oberstes Verwaltungsgericht fehlt oder zur Plenar-Entscheidung in solchen Fällen, in denen eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts eines Einzelstaats sich in Widerspruch mit einer solchen des Reichsverwaltungsgerichts gesetzt hat, ferner zur Entscheidung von zweifelhaft oder streitig gewordenen, nicht durch Schiedsgerichte zu erledigenden Zollfragen.
IV. Der Hansa-Bund wird ferner:
1. fortlaufende Aufklärung in allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch in den ländlichen Bezirken verbreiten über Stellung und Bedeutung von:
Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft, sowie der Angestellten dieser Erwerbsgruppen und des ländlichen und städtischen Haus- und Grundbesitzes
im Staate und in der Gesamtwirtschaft; über ihre Ziele und Leistungen, über die ihnen auferlegen öffentlich-rechtlichen Steuern und Lasten, sowie über Inhalt und Charakter der für sie wichtigen Gesetze und Verordnungen.
2. mittels derartiger und weiterer Aufklärungsarbeit und mittels sonst geeigneter Massregeln (Hansa-Bund-Lehrgänge, Diskussionskurse usw.) das gewerbliche Bürgertum und damit das Bürgertum überhaupt überzeugen von der Pflicht tätiger Mitwirkung an den Aufgaben der Staats- und Selbstverwaltung, persönlicher Beteiligung an öffentlicher, kommunaler und parlamentarischer Tätigkeit und aktiver Teilnahme an den Wahlen; sowie von der unbedingten Notwendigkeit eines durch Disziplin, Solidarität und Opferwilligkeit zu betätigenden Standesbewusstseins und Bürgerstolzes.
3. für die Erhaltung und Belebung der staatlichen und persönlichen Verbindung der im Auslande lebenden Deutschen mit dem Vaterlande Sorge tragen, besonders auch durch weiteren Ausbau der bereits vom Hansa-Bund begründeten Auslandsabteilung.
4. seine Tätigkeit durch diejenigen innerhalb seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben erweitern, welche ihm von den einzelnen gewerblichen Gruppen und Vertretungen noch unterbreitet werden.
Bei dieser sowie bei seiner gesamten Tätigkeit wird der Hansa-Bund davon ausgehen, dass er nur grosse Fragen, welche innerhalb seiner Zuständigkeit liegen, behandeln wird, und zwar unter ständiger
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 2. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_2.pdf/84&oldid=- (Version vom 5.9.2021)