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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

die Gesellschaft verlangen, dass die Öffentlichkeit über diese für die Gesamtheit so wichtige Arbeit der Vereine ausreichend unterrichtet wird. In einigem Masse wird die öffentliche Aufsicht heute ersetzt durch jenen Zwang der Vereine, ihre Mittel durch freie Gaben zu gewinnen und dazu über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaft sollte in viel umfassenderem Masse erfolgen wie bisher, weil für viele Vereine und Anstalten diese Öffentlichkeit die einzige Kontrolle ihrer Arbeit bildet. Im besonderen sollten alle Einrichtungen der Fürsorge viel mehr als bisher über ihre Schützlinge und ihre Behandlung öffentliche Rechenschaft ablegen und Vorkehrungen treffen, damit gründliche wissenschaftliche Forschungen darüber möglich seien, was gar oft aus Mangel an den einfachsten schriftlichen Aufzeichnungen unmöglich wird. Nur ganz vereinzelte Darstellungen geben uns wenigstens einigen tieferen Einblick in die Volkskreise, die von der Vereinstätigkeit ergriffen, versorgt oder erzogen werden, während eine weitere Kenntnis dieser Volksteile für den Ausbau einer Armentheorie wie einer Armenpolitik unentbehrlich ist.





90. Abschnitt.


Strafrechtsreform.
Von
Geh. Justizrat Dr. Franz von Liszt,
o. Professor der Rechte an der Universität Berlin.


Eine Übersicht über die allmählige Entwicklung der Reformideen geben die fast dreissig Jahre umfassenden Abhandlungen in v. Liszt, Strafrechtliche Aufsatze und Reden, zwei Bände, 1905.
Vergleiche dazu die Mitteilungen der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung seit 1889;
ferner Goldschmidt, Abschnitt „Strafen“ in der Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts Allgemeiner Teil Band IV S. 81–470 (mit reichhaltigen Angaben über Gesetzgebung und Literatur des Auslands für die meisten einschlagenden Fragen),
v. Liszt, Lehrbuch des Strafrechts 20. Auflage 1913 §§ 13, 15, 16, 17 (mit Literatur).
Lenz, Die anglo-amerikanische Reformbewegung im Strafrecht 1908. –
Für die Vorgeschichte der Bewegung:
Wahlberg, Das Prinzip der Individualisierung in der Strafrechtspflege 1869
(dazu Tschubinsky in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft XXIII, S. 64).
Mittelstädt, Gegen die Freiheitsstrafen 1879.
Kräpelin, Die Abschaffung des Strafmasses 1880. –
Im Einzelnen:
v. Liszt, „Bedingte Verurteilung und bedingte Begnadigung“ in der Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts Allgemeiner Teil III S. 1 bis 91. –
v. Lilienthal „Jugendliches Alter“ ebenda V S. 103 bis 161.
Kahl, „Geminderte Zurechnungsfähigkeit“ ebenda (I) S. 1 bis78. –
Aschaffenburg „Geisteskranke und Gewohnheitsverbrecher“ ebend I S. 79 bis 133. –
Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch mit Begründung 1909 Dazu:
Aschrott und v. Liszt, Die Reform des Strafgesetzbuchs 2 Bände 1910
Regierungsentwurf zu einem österreichischen Strafgesetzbuch mit erläuternden Bemerkungen 1912.
Vorentwurf zu einem schweizerischen Strafgesetzbuch (April 1908).
Gegenentwurf zum Vorentwurf eines deutschen Strafgesetzbuches aufgestellt von Kahl, v. Lilienthal, v. Liszt, Goldschmidt mit Begründung 1911. –
Für die (freilich voneinander weitabweichenden) Ansichten der Gegner vgl. die von v. Birkmeyer und Nagler herausgegebenen „Kritischen Beiträge zur Strafrechtsreform“ 1908f.

I. Rechtsstaat und Verwaltungsstaat.

Die Strafgesetzgebung des beginnenden neunzehnten Jahrhunderts weist zwei grosse Schöpfungen auf, die den folgenden Jahrzehnten die Bahn gewiesen haben: Den aus dem Ringen der französischen Revolution hervorgegangenen Napoleon’schen code pénal von 1810 und das bayerische Strafgesetzbuch von 1813, das weit über die Grenzen der deutschen Staaten hinaus Feuerbach’s legislatorischer Meisterschaft vorbildliche Bedeutung sicherte. Was weiter kam, war die Arbeit mehr oder weniger glücklicher Epigonen, die bald dort bald da den Anschluss suchten. In Preussen

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/211&oldid=- (Version vom 4.12.2021)