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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

den Geschäftsbereich der Landespolizei eingreifen. Das Gleiche gilt für die Entscheidungen über die Zulässigkeit der Enteignung. (Gesetz § 24.)

Endlich wurde das bereits bestehende Landesrecht in zwei Punkten mit der Garantie des Reichsrechts ausgestattet und dadurch der Abänderung durch Landesgesetz entzogen, indem das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung vom 3. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt S. 292) in Elsass-Lothringen eingeführt wurde (§ 25) und die deutsche Sprache zur amtlichen Geschäftssprache der Behörden und öffentlichen Körperschaften, sowie zur Unterrichtssprache in den Schulen des Landes erklärt und die ausnahmsweise Zulassung der französischen Sprache als Geschäftssprache und Unterrichtssprache geregelt worden ist (§ 26).

Das in formeller Hinsicht vorzüglich redigierte Gesetz ist am 1. September 1911 in Kraft getreten. Die Verfassung Elsass-Lothringens hat dadurch eine neue Stufe der Entwicklung erreicht, durch welche allen berechtigten Ansprüchen Genüge geschieht. Voraussichtlich wird diese neue Verfassung für lange Zeit Bestand haben und zum Wohle des Landes gereichen, wenn die Bevölkerung und die von ihr gewählten Vertreter von den ihnen gewährten politischen Rechten einen weisen, verständigen und massvollen Gebrauch machen.





92. Abschnitt.


Die preussische Polenpolitik.
Von
Dr. Ludwig Bernhard,
o. Professor der Staatswissenschaften an der Universität Berlin.


Literatur:

Noah, Die staatsrechtliche Stellung der Polen in Preussen. 1861. –
Leo Wegener, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um die Provinz Posen 1903. –
Ludwig Bernhard, Das polnische Gemeinwesen im preussischen Staate. 2. Aufl. 1910. –
Ludwig Bernhard, Die Städtepolitik im Gebiet des deutsch-polnischen Nationalitätenkampfes 1909. –
Zwanzig Jahre deutscher Kulturarbeit (Regierungsdenkschrift) 1907. –
Zitziaff, Vosberg, Karpinski, Preussische Städte im Gebiet des polnischen Nationalitätenkampfes 1909. –
Moritz Jaffé, Die Stadt Posen unter preussischer Herrschaft 1909. –
Bredt, Die Polenfrage im Ruhrkohlengebiet 1909. –
Szembek, les associations économiques des paysans polonais, 1910. –
Waldemar Mitscherlich, Der Einfluss der wirtschaftlichen Entwicklung auf den ostmärkischen Nationalitätenkampf. 1910. –
Friedrich Swart, Deutsche und Polen in der Provinz Posen; in Schmollers Jahrbuch 1912. –
Marchlewski, Stosunki spoleczno-ekonomiczne 1903.
Ausserdem zahlreiche kleinere Studien und Kampfschriften.

Inhaltsübersicht:

I. Der Kampf um die Verwaltung der Ostmark und die „Versöhnungspolitik“.

1. Die staatsrechtliche Stellung der Polen nach der Wiener Schlussakte.
2. Die Versöhnungspolitik Friedrich Wilhelms III. und ihre Folgen.
3. Die Versöhnungspolitik Friedrich Wilhelms IV. und ihre Folgen.
4. Die Versöhnungspolitik Wilhelms I. und ihre Folgen.
5. Die preussische Schulpolitik.
6. Die Versöhnungspolitik Wilhelms II. und ihre Folgen.


Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/229&oldid=- (Version vom 14.9.2022)