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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

eine Division, beide Mecklenburg, Braunschweig, Anhalt und die Thüringischen Staaten besondere Regimenter und Bataillone sowie Batterien bilden, die nach den Bundesstaaten, aus denen sie stammen, benannt werden und die Abzeichen (Kokarden und Wappen) ihres Landes tragen, sowie den Heeresteilen im Reichsland (Elsass und Lothringen). Die Truppen von Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, den beiden Lippe und den drei Hansestädten sind ohne besondere Formationen in an bestimmten Orten ihres Gebiets stehende Preussische Regimenter eingestellt, tragen aber ihre Landeskokarde.

Diese Armee hat 19 Königlich Preussische Armeekorps (Garde-, die keinen besonderen Armeekorps-Ergänzungsbezirk hat, sondern aus dem ganzen Staatsgebiet sich rekrutiert, I.–XI., XIV.–XVIII., XX. und XXI[1] und ist mit 513 068 Köpfen (ausser den Einjährig-Freiwilligen) oder 1,010086 v. H. der Deutschen Bevölkerung an der Friedenspräsenzstärke beteiligt. (Bisher 420 938 Mann = 0,828710 v. H.) Sie wird durch die 1913 und 1914 eintretenden Neuformationen und Etatsverstärkungen bereits um 75 275 Gemeine und 20 644 Dienstpferde vermehrt.

II. Die Königlich Bayerische Armee mit 3 Armeekorps (I., II. und III. K. B. A.-K.) soll 73 168 Köpfe = 1,062363 v. H. des Deutschen Volks Friedenspräsenz künftig haben (statt 60 351 = 0,876266 v. H.). Sie wird 1913 und 1914 bereits um 9818 Mann und 1793 Pferde verstärkt. Chef ist der König.

III. Die Königlich Sächsische Armee mit 2 Armeekorps (XII. oder 1. und XIX. oder 2. K. S. A.-K.) unter dem König als Chef ist mit 49 472 Köpfen = 1,029238 v. H. an der Friedensstärke beteiligt (bisher 41 625 = 0,865986 v. H.). Ihre Vermehrung beträgt bereits 1913 und 1914: 7483 Mann und 1865 Pferde.

IV. Das XIII. (Königlich Württembergische) Armeekorps mit dem König als Chef wird 25 468 Köpfe = 1,044809 v. H. zur Friedenspräsenz beitragen (statt bisher 21 296 = 0,873656 v. H.) und schon 1913 und 1914 um 3198 Mann und 440 Pferde verstärkt werden.[2]

Aus je 3–5 Armeekorps sind 8 Armee-Inspektionen unter den im Kriege wahrscheinlichen Armeeführern gebildet worden. Für die Marken besteht ein Oberkommando.

Ausserdem gibt es für verschiedene Waffen besondere selbständige Generalinspektionen, so der Kavallerie, Fussartillerie, des Ingenieur- und Pionierkorps, des Militärverkehrswesens, des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens, und Inspektionen wie die der Feldartillerie, der Jäger und Schützen, des Bayerischen Ingenieurkorps und der Bayerischen Militärbildungsanstalten, sowie des Maschinengewehrwesens und des Trains. Die Festungen stehen unter Gouverneuren und Kommandanten, letztere gibt es auch in einigen offenen Orten. Der Generalstab der Armee, dem auch das Landesvermessungswesen obliegt, bildet kein geschlossenes Offizierkorps, sondern steht in ständigem Austausch mit der Truppe. Ihm untersteht auch die Kriegsakademie. Die Feldzeugmeisterei hat die technischen Institute der Infanterie und Artillerie unter sich, ebenso die Artilleriedepot- und Traindirektionen.

5. Ergänzung des Heeres.

a) Mannschaften und Unteroffiziere.

Das Reichsgebiet (540 827 qkm ohne die Küstengewässer und den deutschen Anteil vom Bodensee) ist militärisch für den Heeresersatz und die Angelegenheiten des Beurlaubtenstandes in 24 Armeekorpsbezirke unter den kommandierenden Generalen als Militärbefehlshabern (unbeschadet der Souveränitätsrechte der einzelnen Bundesstaaten) eingeteilt. Diese Bezirke gliedern sich wieder in Divisionen und diesen unterstellte Brigaden, bzw. diesen gleichgeordnete Landwehr-Inspektionen (Oberersatzbezirke),


  1. 5 Armeekorps stehen an der West-, 4 an der Ostgrenze. Letztere müsste durch Neubildung von 2 Korps noch verstärkt werden.
  2. Es ergibt sich also eine geringe Mehrbelastung der Bevölkerungen Bayerns, Sachsens und Württembergs im Vergleich zu Preussen, die aber kaum fühlbar ist und stets ihren Ausgleich in der naturgemäss stärkeren Heranziehung der Bevölkerung des unter preussischer Verwaltung stehenden Kontingentsbereichs zum Dienste in der Marine finden wird.
    Berücksichtigt man das, so hat Preussen bei 60 v. H. der Einwohner (50 794 467) und 65 v. H. der Flächengrösse des Reichs (348 756 qkm) etwa 0,91, Bayern bei 11 v. H. der Bevölkerung (6 887 291) und 14 v. H. der Fläche (75 870) 0,90, Sachsen mit 4 806 661 Einwohnern und 14 993 qkm 0,96, Württemberg bei 2 437 574 Einwohnern und 19 512 qkm 0,94 v. H. zu tragen, also es sind ebenfalls annähernd gleiche Lasten geblieben.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/307&oldid=- (Version vom 11.12.2021)