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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

in ihrer Note vom 30. Januar 1913, der Antwort auf die Note der Mächte vom 17. Januar, in der den Türken die Abtretung von Adrianopel empfohlen worden war, aufgezählt, nämlich: die Zustimmung zur Einführung eines unabhängigen Zolltarifs, zum Abschluss von Handelsverträgen auf der Grundlage moderner Rechtsgrundsätze, zur Ausdehnung der osmanischen Steuergesetze auf die fremden Staatsangehörigen und vor allem zur Erhöhung der Zölle um 4 Prozent.

Grosse Sorge bereitete der Pforte im Augenblick der Rückkehr des jungtürkischen Komitees zur Regierung die arabische Frage. Die Niederlagen der osmanischen Armee in Thrazien und Mazedonien hatten die – teilweise für fremde (englische oder französische) Rechnung tätigen – Unruhestifter in Syrien zu so offener Agitation ermutigt, dass ein weiteres Verkennen der drohenden Gefahr unmöglich gewesen wäre. Die Jungtürken bewiesen dieser Schwierigkeit gegenüber, dass sie seit den Tagen unkluger Gewaltpolitik in Albanien etwas gelernt hatten. Statt die Bewegung nach altem schlechtem Rezept gewaltsam zu unterdrücken, bahnten sie eine gütliche Verständigung mit den verschiedenen arabischen Gruppen an. Die Araber sandten Delegationen nach Konstantinopel, um durch sie mit der Pforte zu verhandeln. Das erste Zugeständnis der Pforte an die Araber betraf die Sprachenfrage. Durch eine Zirkulardepesche vom 19. April 1913 wurden die Behörden der Wilajets Beirut, Syrien, Aleppo, Bagdad, Bassorah und Mossul sowie des Mütessarifats Jerusalem angewiesen, die arabische Sprache an vielen Stellen, wo bisher ausschliesslich das Türkische vorgeschrieben war, als amtliche Sprache zuzulassen. Diese Anordnung wurde Gesetz durch ein – am 22. August vom türkischen Staatsanzeiger „Takwim i Wekai“ (deutsch: Chronik der Ereignisse) veröffentlichtes – kaiserliches Iradeh vom 4. Ramasan 1331 (7. August 1913), das zugleich einige Reformen für alle Wilajets anordnete, nämlich die Auslieferung des für die lokale Wohltätigkeit bestimmten Wakufbesitzes an die neu eingeführten Verwaltungsausschüsse der mohammedanischen Gemeinden und das Zugeständnis an die Militärpflichtigen des ganzen Reiches, in ihrer Heimatregion zu dienen. Die arabisch-türkische Vereinbarung vom Sommer 1913 sieht ausser den Konzessionen in den Fragen des Wakuf, des Militärdienstes und der Sprache einige wichtige Neuerungen vor, die zunächst geheim gehalten wurden, vor allem das wichtige Zugeständnis, dass in Zukunft drei Mitglieder des osmanischen Kabinetts Araber sein sollen. Wie ernst die Araberfrage von den Jungtürken genommen wird, bewies im April 1913 eine Äusserung des führenden Organs „Tanin“, das geradezu erklärte, die Türken müssten im Notfall selbst Araber werden, um ein Schisma, das den Untergang der Türkei bedeuten würde, zu verhüten. Eine solche Sprache wäre früher, als die Jungtürken noch auf unbedingter Zentralisation bestanden und die verschiedenartigen Völker der Türkei zu einer einheitlichen osmanischen Nation zusammenschweissen zu können wähnten, ganz unmöglich gewesen.

Das neue Wilajetsgesetz, dessen Ausarbeitung das Kabinett vom 23. Januar 1913 in den ersten Wochen nach seinem Amtsantritt vorgenommen hatte, stellt einen glücklichen Ausgleich zwischen Zentralisation und Dezentralisation dar, in dem es den Wilajets grosse administrative Selbständigkeit gibt, ohne indessen die Zentralgewalt bedenklich zu schwächen. Es wird ergänzt durch ein weiteres Gesetz, das den Wilajets das Recht auf ein eigenes Budget verleiht. Andere Zusatzbestimmungen regeln verschiedene Detailfragen. Zur Durchführung dieses grossen Reformgesetzes beschloss der Ministerrat Anfang Mai 1913 die Einteilung der asiatischen Türkei in fünf Zonen. Die erste umfasst Beirut, Damaskus und Aleppo, die zweite Bagdad, Bassorah und Diarbekir, die dritte Ostanatolien, die vierte und fünfte die übrigen Provinzen in Kleinasien und an der Küste des Schwarzen Meeres. In jeder dieser Zonen soll die Ausführung des Wilajetsgesetzes durch eine dauernde Inspektionskommission mit ausländischen Beiräten überwacht werden.

Besondere Schwierigkeiten stellen sich der Durchführung ernster Reformen in den ostanatolischen Provinzen entgegen. Wir kommen damit zu der sehr komplizierten „armenischen Frage“, von der man in Europa vielfach eine grundfalsche Vorstellung hat. Man übersieht vor allem, dass diese Frage in erster Linie eine Geldfrage ist. Die Ländereien, die den Armeniern unter dem hamidischen Regime widerrechtlich weggenommen wurden, sind heute als rechtmässiges Eigentum ihrer neuen kurdischen Besitzer zu betrachten, denen die alte Regierung sie zur Belohnung für geleistete Dienste in aller Form übergeben hat. Es würde einen neuen, folgenschweren Rechtsbruch bedeuten, wenn die jetzige Regierung, wie ihr von naiven europäischen Beurteilern der

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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/362&oldid=- (Version vom 14.9.2022)