Seite:Harte Strafe für Advokatenschliche.pdf/3

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Walther Kabel: Harte Strafe für Advokatenschliche (Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Band 10)

der Advokat eifrig. „Ich will die Sache so in die Hand nehmen, daß dem Bäcker schließlich die Lust zu weiterem Prozessieren vergehen soll.“

Der Rechtsstreit begann. Ein halbes Jahr sah der Herzog stillschweigend die schurkischen Ränke seines Vertreters mit an. Dann ließ er eines Tages den Advokaten kurzerhand verhaften und ihn vor dem Hohen Rat der Stadt Mailand wegen dieses Falles und mehrerer noch viel schlimmerer Prozeßverschleppungen in Anklagezustand versetzen. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. Der Rechtsverdreher wurde dann auch wirklich am 24. März 1524 öffentlich gehängt.

W. K.
Empfohlene Zitierweise:
Walther Kabel: Harte Strafe für Advokatenschliche (Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Band 10). Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1910, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Harte_Strafe_f%C3%BCr_Advokatenschliche.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)