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Wechselstempelsteuer.

     Wechsel, seien es Prima-, Sola-, gezogene oder trockene Wechsel, unterliegen der Versteuerung. Die Versteuerung ist erfolgt, wenn der Akzeptant bezw. Aussteller Tag, Monat, Jahr mit Tinte auf die Marke schreibt. Bei Wechseln, die länger als drei Monate laufen, tritt eine Verdoppelung der Stempelsätze ein und zwar zuerst für die nächsten 9 Monate. Läuft der Wechsel über 12 Monate hinaus, so tritt eine nochmalige einfache Versteuerung hinzu. Z. B. der 3monatige Wechsel kostet bei 500 ℳ 30 Pf. der 12 monatige 60 Pf., der 18 monatige 90 Pf. usw. Bei Wechseln, welche bestimmte Zeit nach Sicht zahlbar sind, finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß der Zeitraum für den die weitere Abgabe zu entrichten ist, bei trockenen Wechseln 3 Monate nach dem Tage der Ausstellung, bei gezogenen Wechseln 3 Monate nach dem Tage der Annahme rechnet. Falch entwertete Marken gelten als nicht entwertet und werden einer Nichtversteuerung gleich erachtet. Die Folgen sind 50fache Strafe der einfachen Abgabe, d. h. waren zu einem Wechsel 10 Pf. beizubringen, so würde die Strafe 5 Mk. ausschließlich der Kosten betragen.

     Um das Publikum vor Schaden zu schützen, folgen nachstehend zwei Beispiele, bei Nr. 1 ist die Marke falsch, bei Nr. 2 ist diese richtig entwertet.

Nr. 1.
Nr. 2.
Deutscher Wechsel Stempel
Mk. 0,10
von 200 Mk. und weniger
den 10. 12. 03.
Deutscher Wechsel Stempel
Mk. 0,10
von 200 Mk. und weniger
10. Dezember 03.

     Im übrigen darf ein akzeptierter oder ausgestellter Wechsel nicht aus den Händen gegeben werden, bevor die Versteuerung erfolgt. Ebenso darf ein angenommener Wechsel, der die Frist von 3 Monaten bereits überschritten hat, nicht eher weiter gegeben werden, bis die Nachversteuerung auf weitere neun Monate erfolgt ist. Jeder spätere Besitzer ist gleichfalls strafbar, wenn er den unversteuerten Wechsel weiter gibt. Z. B. ist der Wechsel in 5 verichiedenen Händen gewesen, also immer weiter gegeben und der 5. versteuert den Wechsel erst, so ist die 5. Person straffrei, wohingegen die 4 vorigen Besitzer strafbar sind, und zwar mit der ganzen Schwere des Gesetzes. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

     Wechselstempelmarken sind bei jeder Postanstalt zu haben. Der Post ist deshalb der Verkauf der Marken übergeben, damit jedermann in der Lage ist, sich solche leicht zu beschaffen.





Einwohnerzahl


nach d. Volkszählung v. 1917 nach d. Volksz. v. 1919
  männl. weibl. zus.
Altenau 1437 823 1020 1843
St. Andreasberg 2921 1472 1893 3365
Bockswiese-Hahnenklee 423 283 502 785
Buntenbock 476 251 284 535
Clausthal 6592 3493 4248 7741
Bad Grund 1830 1008 1121 2129
Lautenthal 2009 1069 1187 2256
Lonau 355 200 199 399
Lonauerhammerhütte 91 64 56 120
Riefensbeek-Kammschlacken 184 115 127 242
Schulenberg 196 123 140 263
Sieber 523 290 339 629
Wildemann 1258 660[1] 758 1418
Zellerfeld 3337 1653 2038 3691


  1. Außerdem 30 Militärpersonen und 109 Kriegsgefangene.




WS: Werbung nicht transkribiert.




     – Sein erster Gedanke. Sie (auf dem Schiff): Moses, ​ich fühl’s, ich kriege die Seekrankheit. Er: Sara, das wär’ schrecklich, du hast ’n Diener for fünfzig Mark im Magen.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Allgemeiner Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1921. Piepersche Buchdruckerei, Clausthal 1921, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Harz-Berg-Kalender_1921_047.png&oldid=- (Version vom 5.9.2019)