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     Im September 1780 machten die Bergsänger wieder eine Reise nach London, von der sie erst im Dezember desselben Jahres zurückkehrten. Zwar war der König auch diesmal mit ihrer Musik sehr zufrieden, doch zogen sie sich durch ihr unziemliches Verhalten des Königs Ungnade zu. Sie hatten an den König ein Gesuch gerichtet, worin sie nochmals um eine Zulage baten, da ihnen von der früher zugestandenen Verbesserung ihres Gehaltes nur wenig, nämlich 12 Groschen für die Woche, zuteil geworden sei. Das war unzutreffend, und der König, der darüber sehr ungehalten war, ließ nach Hannover berichten, daß den Bergsängern kein Urlaub zu einer Reise nach London wieder erteilt werden sollte.

     Nach dem Zeugnisse mehrerer Bergsänger sind sie dreimal nach London gewesen, und da die Reise im Jahre 1775 als die zweite bezeichnet wird, so hat die erste wahrscheinlich 1774 stattgefunden. Doch konnte das aus den Alten nicht sicher festgestellt werden.

     Im Jahre 1776 begaben sich die Bergsänger mit Genehmigung des Berghauptmanns in die Lehre bei dem Stadtmusikanten Kupfer, um sich bei ihm tüchtig ausbilden zu lassen. Denn es sei ihnen sehr empfindlich, daß man sie vielfach für Pfuscher halte, weil sie nicht zünftig gelernt hätten.

     Nach dem Tode des Stadtmusikanten Kupfer im Jahre 1786 wurde beschlossen, die von ihm geleisteten Dienste den Bergsängern zu übertragen und die bisher dem Stadtmusikanten aus verschiedenen Kassen bestimmten Zuschüsse der neu gebildeten Bergsängerkasse zu überweisen. Von nun an durfte bei Hochzeiten, Kindertaufen, Tanzgesellschaften und öffentlichen Lustbarkeiten in den Bergstädten und Ortschaften des Oberharzes mehrstimmige Musik gegen Bezahlung nur durch die Clausthaler Bergmusiker oder durch die von diesen dazu beauftragten Personen gemacht werden; fremde Musiker waren ausgeschlossen.

     Zu den Kirchenmusiken teilte sich das Korps, so daß die eine Hälfte in Clausthal und die andere Hälfte in Zellerfeld spielte. War bei besonderen Anlässen vollständige Musik in beiden Kirchen nötig, so geschah es in der einen Kirche früher und in der anderen später. In ähnlicher Weise teilten sie sich beim Turmblasen, wobei sie wöchentlich abwechselten. In jeder Bergstadt sollte die Woche wenigstens viermal mittags und abends abgeblasen werden.

     Die Einnahme der Bergsängerkasse betrug damals rund 312 Taler. Die 8 Bergsänger hatten daran gleichen Anteil, nur der erste Bergsänger, der zum Aufseher der Musik bestellt war, erhielt etwas mehr. Außer den „Aufwartungen“, zu denen sie unentgeltlich verpflichtet waren, durften sie sich auch Einnahmen durch sonstige Musikaufführungen verschaffen wozu ihnen die Instrumente und Noten einschließlich Instandsetzung derselben zur Verfügung standen.

     Die Berghauptmannschaft Clausthal hatte schon 1775 alle Angelegenheiten der Bergsänger-Gesellschaft geregelt. Im Jahre 1790 stellte sie zum Dirigenten des Korps den von auswärts gekommenen tüchtigen Musikus Rolditi an und erließ neue Vorschriften auf zehn angewachsen war. Drei Jahre später erhielt das Bergmusikkorps einen neuen Dirigenten in der Person des Musikus und Virtuosen Christian Friedrich Bauersachs, der von der Berghauptmannschaft mit dem Titel eines „Konzertmeisters am Harze“ und einem Monatsgehalt von 10 Talern angestellt wurde.

     In dieser Zeit standen weitere Musikreisen der Bergsänger-Gesellschaft mit Unterstützung des Berg- und Forstamtes, das sich für ihre gute Aufnahme allenthalben einsetzte, nach Göttingen, Kassel, Frankfurt a. Main und Braunschweig statt.

     Die einschneidenste Veränderung, die mit der nun wieder aus acht Personen bestehenden Bergsängerschar vorgenommen wurde, war ihre Befreiung von der Grubenarbeit. Sie geschah im Jahre 1799 und hatte die Verfeinerung und Veredelung der Musik zum Ziele. Bis dahin arbeiteten die Bergsänger auf der Grube Turm Rosenhof, wo sie ein Freigeding hatten. Sie konnten anfahren, wann es ihre Zeit erlaubte, und schafften heraus, soweit sie dazu imstande waren. Aber für das feine Spiel war die Grubenarbeit nicht zuträglich.

     Im Bergamt war schon oft davon die Rede gewesen und Klage darüber geführt, daß die Bergsänger ihr Gedinge sehr schlecht und zum Nachteil der Gruben bearbeiteten. Man könne ohne Nachteil der Gruben wöchentlich einen bestimmten Betrag zum Lohn der Bergsänger aussetzen. Das geschah denn auch unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der 1703 gebildeten Bergbaukasse, und so konnten sich die Bergsänger ausschließlich der Musik widmen. Gleichzeitig nahm man sie in die Knappschaft auf und gewährte ihnen freie Medizin und das Magazin-Korn. Später wurden sie in die Beamten-Abteilung des Haupt-Knappschaftsvereins eingereiht.

     Ende 1799 wurde die Direktion des Clausthaler Bergmusikkorps dem Stadtmusikanten J. G. Meyer aus Nordhausen übertragen, unter desen Leitung sich das Korps so vorteilhaft weiter entwickelte, daß zu Mitgliedern desselben nur noch gelernte Musiker angenommen wurden. Die feste Besoldung aus der Bergsängerkasse betrug wöchentlich für den Musikdirektor 2 Taler und für die übrigen Bergsänger je 1 Taler 24 Mgr.

     Im Jahre 1836 erhielt das Bergmusikkorps einen neuen Dirigenten in dem Bergmusikus Karl Metzger, der als erster Geiger hervorragende Leistungen aufzuweisen hatte. Unter ihm entwickelte sich das Bergmusikkorps zu einer Höhe, wie man es selten bei einer solch kleinen Schar von acht Mann wiederfindet.



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Allgemeiner Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1933. Piepersche Buchdruckerei, Clausthal 1932, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Harz-Berg-Kalender_1933_045.png&oldid=- (Version vom 28.10.2021)