Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/33

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Gemeinde einen Krautgarten, darinnen der Herr Pfarrer seine absonderlichen Stücke auch hat wie jedweder, wie auch der Herr Pfarrer seinen Teil vermachen muß, und von uraltersher gehalten worden". In den Kirchrechnungen finden sich von früh an Ausgaben für die Verplankung der Krautstücke oder Kräuter, wie sie zu Kaditz und Mickten genannt wurden, der Gruzschichen[1], Krutschken, wie sie zu Trachau, Boxdorf, Wilschdorf hießen. Die Anlage der Kräuter durchbrach schon frühzeitig die Anlage der einfachen Hufen der ältesten Zeit, sie und die Anlage der Weinberge führte frühzeitig zu der Zerstückelung des Hufenbesitzes, wie sie unter den Fluren der Elbdörfer kaum ein zweites Dorf so stark wie Kaditz aufzuweisen hat[2] und wie sie der Flur zuletzt völlig das Aussehen einer Gewannflur des deutschen Volkslandes gab[3].

d) Die Obödienz Altenfranken.

Das Dorf stand unter der Gerichtsbarkeit der Meißner Kirche. Die Kaditzer Dorfgüter gehörten, soweit das „Gericht über Schulden und Gülten" in Frage kam, zur Obödienz Altenfranken. Kaditz wird mit dieser zusammen 1311 und 1350[4] genannt, wenigstens ergibt die Zusammenstellung des Orts mit andern in der Urkunde vom 16. Februar 1350, daß hier die Orte der Obödienz Altenfranken zusammen aufgeführt sind: Kaiser Karl IV. bestätigt dem Kapitel totam villam Kayticz[5] (Kaditz), totam villam Nusedelitz prope Dresden (Naußlitz), totam villam Telczen (Dölzschen), totam villam Cuppel (Goppeln), totam villam Aldenfranken.


  1. Handelsb. A.D., 1614, Bl. 431: Kauf um ½ Hufe auf der Grutzschige. Nach Bl. 424 ist die Gruzschiche dasselbe wie die dort genannten Stücke in „Krautgärten“.
  2. Das Gut No. 16, das 1835 ein 7/8 Hufengut war, umfaßte nach dem Flurbuch damals 83 Parzellen. Ähnliche Zersplitterung des Feldbesitzes zeigen alle Güter zu Kaditz.
  3. Die Dörfer der nächsten Umgebung haben alle eine geringe Hufenzahl: Übigau ohne Bortzen 8, mit Bortzen 10 (DA.M, C, No. 565 Register der fabrica anno 1540 und anno 1558: Obegaw an der Elbe hat 10 Huffen), Gleina 7, Trachau ohne das Vorwerk 8 usw. Auch Kaditz hat erst eine geringere Hufenzahl gehabt, vermutlich ehe die Weide aufgeteilt war. Zu Mickten kommt der Flurname „Uberschar“, der auf Nachverhufung deutet, vor (Handelsb. P.A. 1549).
  4. Cod. II, 1, S. 276 u. 374.
  5. Daß hier Kaditz, nicht Kaitz, gemeint ist, ergibt sich aus jedem Zinsverzeichnis der Obödienz Altenfranken.