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nur die Waren nachweisen, die unbestritten und bewiesen als englische bezeichnet werden konnten. Weiter sollten auch die „angezweifelten englischen Waren“ eingetragen werden, unterschieden darnach, ob sie Dresdner Kaufleuten gehörten oder Speditions- und Kommissionsgut seien. Bei jeder dieser beiden Kategorien waren auseinanderzuhalten:

    1. Waren, die unter dem Rachat von 1807 begriffen gewesen,
2. Waren, die von Konfiskationen oder Prisen herrührten,
3. Waren, die aus neuerlichen Handelsverbindungen mit England stammten,
4. Waren, die auf andere Weise nach Dresden gelangt seien.

Für alle diese nach den vier Rubriken zu trennenden Waren sollte der Wert angegeben sein. Ganz besonders wurde befohlen, die Garne, sofern sie nachgewiesen englischen Ursprungs seien, derart ausführlich zu behandeln.

Demgemäß wurden nun auf dem Rathause am 24. November 1810 drei Kommissionen gebildet, je eine für eine bestimmte Branche, die sich der wenig angenehmen Aufgabe zu unterziehen hatten, die sämtlichen konfiszierten und mit Beschlag belegten englischen Waren nach den im Reskripte gegebenen Gesichtspunkten zu trennen.

Für die sogen. kurzen oder harten Waren bestand der Ausschuß aus den Kaufleuten Friedrich Christian Kreßner, Johann Samuel Klauß, Johann August Kunzel. Für die Schnittwaren wurden die mit solchen handelnden Kaufleute Kammerrat Gottlieb Benjamin Sahr, Johann Gottlieb Homilius, Benjamin Gottfried Redlich, Johann Wilhelm Stratten, Karl Christian Treutler, Christian August Reichel vorgeladen, und ihnen die betreffenden Fragen unterbreitet. Ebenso wurde am Nachmittage desselben 24. November mit den Vertretern des Kolonialwarenhandels verfahren. Siebzehn erschienene Kaufleute sollten über ihn in der angegebenen Hinsicht Auskunft erteilen.

Über die Schnittwaren ließen sich die Befragten sämtlich vernehmen, daß ihnen die englischen Stoffe nicht direkt aus England zugegangen seien. Kammerrat Sahr fügte hinzu, daß er 1806 in der Lage gewesen wäre, direkt zu beziehen, aber seitdem die direkten Beziehungen ausgesetzt hätten, die damals erhaltenen Waren längst verkauft seien. Herr Homilius erklärte, daß er die von einem englischen Handelshause bezogenen Waren in natura zurückgegeben hätte. Alle englische Ware, die noch im Besitze der genannten Herren sich befand, war ihr Eigentum und von ihnen bar bezahlt. Diejenigen Firmen, von denen sie die Waren bezogen hätten, würden sie gewiß auch schon bezahlt haben, da die englischen Kaufleute einen über zwei Monate sich erstreckenden Kredit nicht zu gewähren pflegten. Mit Kommissionsgeschäften befaßten sich die versammelten Herren überhaupt nicht. Ferner versicherten alle mit Ausnahme des Herrn Reichel, der sich erst vor 6 Wochen etabliert hatte, daß ihre Stoffe noch vor 1806 nach Dresden gelangt und