Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/49

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fand die Auflösung der Nationalgarde durch feierliche Eidesentbindung im Ostragehege statt. Eine Anzahl Gardisten gaben sich nicht zufrieden; sie schrien laut, daß sie nicht in die Kommunalgarde eintreten wollten, durchzogen dann lärmend unter Hochrufen auf die Nationalgarde die Straßen und spielten vor dem prinzlichen Palais die Marseillaise auf. Die Folge war die Abforderung aller Waffen der Nationalgarde binnen zwei Tagen und die Anordnung einer strengen Untersuchung gegen die Schuldigen. Ferner wurde unter dem Vorsitz des Generals von Gablenz ein Ehrengericht der Kommunalgarde eingesetzt, um über die Aufnahme der kommunalgardepflichtigen Bürgergardisten zu entscheiden. Aus Kreisen der Nationalgarde wurde um Niederschlagung der Untersuchung, Aufhebung der Ehrengerichte und öffentliche Ehrenerklärung nachgesucht. Auch eine Fürsprache der Mehrzahl der Kommunalgardenhauptleute war eingegangen, die um der bürgerlichen Eintracht willen zur Milde mahnte und von einem Ehrengerichtsverfahren abzusehen bat. Diese Fürsprache fand höheren Ortes Entgegenkommen. Nur gegen drei Personen wurde Gefängnisstrafe von einigen Monaten erkannt. Das Ehrengericht fand zwar statt, erhielt aber ausdrückliche Weisung, schonend zu verfahren, und entschied sich in zwei Sitzungen vom 15. Februar und 12. März 1831 für die Würdigkeit aller Nationalgardisten zur Aufnahme in die Kommunalgarde. Gesuche aber aus der Nationalgarde um ferneres Fortbestehen oder wenigstens um Bildung von besonderen Kompanien aus den Mitgliedern der Nationalgarde oder um ferneres Zusammenbleiben in ihren Kompanien auch im Verband der Kommunalgarde sowie um Forttragen ihrer Uniformen und Abzeichen wurden als ungesetzlich und als unvereinbar mit dem Geist und Ziel der Kommunalgarde abgelehnt. Das Fortbestehen der Nationalgarde würde nach einem königlichen Schreiben an den Rat vom 11. März „statt der beabsichtigten innigen Vereinigung aller Stände in einer Corporation und zu einem gemeinschaftlichen Zwecke eine Absonderung herbeiführen, die zu Spaltungen und Streitigkeiten Anlaß geben könnte“. Ihre Waffen wurden der Kommunalgarde zur Verfügung gestellt. In den Kreisen der Nationalgarde blieb freilich eine Unzufriedenheit zurück. Manche warfen sich einer weit links stehenden Partei in die Arme, die sich im „Bürgerverein“ zusammenschloß. Dieser hatte einen gewissen Zuschnitt auf die Bürgergarde: in