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III. Zweck der Anstalt.

 Der Zweck unsrer Anstalt ist: Knaben von 7–15 Jahren mit Gottes Beistand zu einer haltbaren, sittlichen Gesinnung zu erziehen, in geistiger Beziehung aber so weit zu fördern, daß Diejenigen, welche sich einem wissenschaftlichen Beruf ergeben, von da in eine ihrem Alter entsprechende Klasse des Gymnasiums, die Andern dagegen in eine höhere Gewerbschule oder in die bestimmte Lehre überzugehen befähigt sind. –


IV. Einrichtung der Anstalt.

 Die Grundsätze, welche wir bei der Einrichtung unsrer Anstalt beobachten, ergaben sich theils von selbst, theils nach besondrer Berücksichtigung der in neuerer Zeit erhobenen, pädagogischen Gutachten und Rathschläge (Klumpp, Lorinser, Eyth u. A.). Wir möchten eher die That, als das Wort sprechen lassen, doch da es einmal einer vorausgehenden Verständigung bedarf, so sind wir bereit, unsre Gedanken offen darzulegen. Es sind im Wesentlichen folgende:

 1) Was die Streitfrage über den sogenannten Humanismus und Realismus betrifft, so bekennen wir uns zu einer verständigen Versöhnung der Gegensätze. Wir wissen, daß es im frühen, jugendlichen Alter nicht sowohl auf den Reichthum der Kenntnisse, als vielmehr auf die Beschaffenheit der Entwicklung und Grundlegung ankömmt, – wir machen jedoch, bei dem jetzigen Stande der Dinge, neben der Anfoderung der möglichsten Gründlichkeit auch die der möglichsten Vielseitigkeit. Wir erkennen den