Seite:Hermann Drahten Der Rechtsschutz des bildenden Künstlers 1908.pdf/107

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

über die Empfangnahme, die Aufbewahrung und die Versicherung des Gutes, Anwendung.

Frachtführer.

Nach § 425 H.G.B. ist Frachtführer, wer es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen.

Unterschied zwischen Spediteur und Frachtführer.

Während der Frachtführer selber den Transport ausführt, hat der Spediteur die mehr kaufmännische Tätigkeit der Auswahl des Verkehrsweges, Transportmittels und dergl.

Im gewerblichen Leben sind beide Arten von Tätigkeiten vielfach in einer Hand vereinigt.

Es pflegen Spediteure die Güterversendungen am selben Platze nicht durch andere, sondern selber auszuführen.

In einem solchen Falle sind sie nicht als Spediteure, sondern als Frachtführer anzusehen. Dasselbe ist der Fall, wenn der Transport gegen eine bestimmte Pauschalfracht, oder ohne Vereinbarung einer Pauschalfracht als Sammelladung mit den Gütern anderer Absender zu besorgen übernommen wird.

Nach § 429 H.G.B. haftet der Frachtführer für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung oder durch Versäumung der Lieferzeit entsteht, es sei denn, daß der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Kostbarkeiten, Kunstgegenständen, Geld und Wertpapieren haftet der Frachtführer nur, wenn ihm diese Beschaffenheit oder der Wert des Gutes bei der Uebergabe zur Beförderung angegeben worden ist.

Ebenso ist der Frachtführer nicht ohne genaue Anweisung verpflichtet, das Gut für den Transport zu versichern; bei Kunstgegenständen gebe man daher Art und Wert des Kunstwerkes deutlich an und bedinge sich, falls man nicht selbst versichert ist, die Verpflichtung des Frachtführers zur Transportversicherung aus.