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Drittes Gebot II.
Du sollst den Feiertag heiligen!

 Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir die Predigt und sein Wort nicht verachten, sondern dasselbige heilig halten, gerne hören und lernen.

 Ich aber will in dein Haus gehen auf deine große Güte, und anbeten gegen deinem heiligen Tempel in deiner Furcht. Ps. 5, 8.


 Bei allen Auslegungen der Gebote kann man merken, daß Luther den Text des einzelnen Gebotes ganz bestimmt auslegt. Beim vierten Gebot spricht er von den Pflichten gegen die Herren im Hause, in der Gemeinde, im Staate, in der Kirche; beim vierten Gebot spricht er wiederum von der Pflicht, welche die Herren gegen ihre Untertanen, die Eltern gegen ihre Kinder haben; im sechsten Gebot redet er ausführlich von den Pflichten derer, die in der Ehe leben, derer, die in der Ehe lebten und derer, die in der Ehe leben können. Und so wird jedes einzelne Gebot von ihm ganz genau ausgelegt. Nur beim dritten Gebot hat er jede Auslegung des Wortes „heiligen“ unterlassen. Die Frage: darf ich am Sonntag arbeiten? Wie viel darf ich arbeiten und wieviel muß ich lassen? Gibt es Werke der Not, die ich verrichten darf, und Werke der Liebe, die ich verrichten muß? Darf die Mutter ihr krankes Kind am Sonntag pflegen mit vieler Arbeit und Mühe? Darf der Vater sein krankes Kind stundenweit tragen am Sonntag unter heißer Bemühung? Alle diese Fragen läßt Luther beiseite und führt uns in das eigentliche Wesen des Sonntags