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teuren Namen, denen dies zu danken ist, hohe Aufgaben stellt, damit man der Väter wert sei und bleibe, da ist ein Pflichtenkreis geschaffen, in dessen Umwelt Pfunde nicht vergraben werden dürfen, sondern bewuchert werden müssen. Die Gewalt der Pflicht wird zum seligen Recht.


II.

 Denn nicht eine harte, von außen her kommende, darum unliebsam empfundene Obliegenheit, sondern ein manneswürdiges und dem Christen wohl anstehendes Recht ist ihm in dem Werke der Inneren Mission gegönnt. Mein Lohn ist, daß ich darf. So lange Pflicht als ein kategorischer Imperativ hart an die Seele tritt, ist sie nicht frei. Sobald sie den ihr genahten Willen sich aneignet und innerlich erlebt, wird sie mit ihm willens –, ja wesenseins und was ihr geboten war, gebietet sie sich, weil es ihr gegönnt ist.

 Mag dies gute Recht der Inneren Mission ihr ehedem streitig gemacht worden sein, oft weil der Name beirrte, oft auch weil sie als Fremdkörper empfunden und lieber ungetan gelassen ward, was sie hatte tun wollen, nur um von ihr frei zu sein – Staat und Kirche haben hier manches Mißverständnis verschuldet, – jetzt ist die Zeit, mögen wirs begrüßen oder beklagen, wo ihr durch treue Arbeit und gesegneten Ertrag gewährleistetes Recht anerkannt wird, auf das sie nicht pocht, als müsse sie sein, auf das sie nicht verzichtet, als dürfe sie nicht sein.

 Kraft des von Gott ihr aus Not und Sorge geschenkten Rechtes geht sie ihres Wegs, nicht eintönig und einsilbig, nicht nach Gewohnheit und ihr verordneter Schablone, aber mit dem Einen Ton lobpreisenden Bekenntnisses, daß sie da und dort noch, daß sie wohl mehr als sonst gerufen wird, und daß sie aus der Kraft, die Gott darreicht, dienen kann. Sie sucht mancherlei Klänge anzuschlagen, allerlei Rede aus einem Grundton zu führen, ändert die Stimme, aber nicht die Wahrheit, der sie dient, wandelt die Weise, aber nicht die Heeresfolge, die sie nur Einem schuldet, sucht nicht Mittel, aber gönnt sich das geliebte Recht der Jüngerschaft, die alles prüft und das Beste behält. Es wäre fürwahr übel getan, wenn die königliche Tochter des freien Herrn an eine Weise sich bände, nachdem er aus reicher Fülle mancherlei Dienst und Kraft, Gabe und Gunst gegönnt und jeder Aufgabe eine sonderliche Gabe gewidmet hat. Aus Seiner Fülle nimmt man nicht Einen Schatz, aus Seiner Weisheit nicht Einen Schlüssel, sondern Gnade um Gnade zur Bereicherung der ganzen Welt und allerlei Schlüssel zur Erschließung des Menschenherzens.