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bald ein Jahrtausend alten Pfründebesoldung in Geldbesoldung wurde vor, wenn auch zumeist in der Steuersynode, besprochen. Welche Erschütterungen bei solchen Neuerungen durch das Kirchenwesen, durch das Volksempfinden, das an Brauch und Herkommen mit Unrecht oft, aber auch zu Recht hängt, gehen werden, welche Enttäuschungen sich einstellen müssen, darüber waren wohl kaum alle sich klar. Die Disziplinarordnung von 1809 erklärte man für mindestens verbesserungswürdig und Bayern für das einzige Land, das dem Kirchenregimente allein die richterlichen Befugnisse lasse. Es solle der nie gewollten, aber oft zutage gekommenen Schutzlosigkeit der Geistlichen ein Gegengewicht geschaffen und ihr Recht besser gesichert werden. Daß gesunde Gründe, die im Wesen der Kirche und ihrer so eigengearteten Auffassung der Frage liegen, gegen dieses Vorbringen geltend gemacht werden können, hat ein jüngerer Geistlicher mit feiner Empfindung betont. Die Emeritenordnung, welche nicht nur Erbittung des Ruhestandes, sondern auch seine Verfügung vorsieht und auf oft geäußerten Wunsch die Männer der Inneren und Äußeren Mission in ihre Guttaten einbezieht, ward ebenso einstimmig angenommen als die dem Kirchenwesen dienen sollende Bitte des Kirchenregimentes, den beiden Kreiskonsistorien zu Ansbach und Bayreuth Direktoren im Hauptamte zu geben. Regierungsdirektoren und Regierungsräte können, ob sie auch besten Willens sind, nicht im Nebenamte den konsistorialen Obliegenheiten so genügen, wie ihr Umfang und ihre Bedeutung es erfordert. Eine Einrichtung, die 1818 entsprach, ist darum noch nicht für 1918 zureichend. Daß von Rotenhans, der beiden von Lindenfels, von Dobenecks Namen dem dankbaren Bewußtsein der Landeskirche gleichwohl nahe stehen, ward anzumerken nicht versäumt. Der Kirche sollten die Anträge auf Minderung und Vereinfachung der Diözesansynoden dienen, die gewiß ohne Schaden des Ganzen, vielmehr zu dessen Frommen geschehen kann. Und mit weisem Vorbedacht ward ein anfänglich aussichtsreich erscheinender Antrag fast einstimmig abgelehnt: man will nicht den Kirchenvorstand mit der Kirchenverwaltung verschmelzen: jener hat es mit den inneren, dieser mit den äußeren Fragen des Kirchenwesens zu tun. Einigung würde diese ungebührlich in den Vordergrund, jene zu sehr in den Hintergrund

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Hermann von Bezzel: Zeitbetrachtung. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1914, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermann_von_Bezzel_-_Zeitbetrachtung.pdf/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)