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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie

tuum. Nach dieser durchaus sicheren Beweis machenden Urkunde lebte Agrippina von Anfang 766/13 bis Mai oder Juni 767/14 von ihrem Gatten getrennt; dass während dieser Frist sie sich in das Lager oder er sich nach Rom begeben habe, wird nirgends angedeutet und ist bei den unruhigen Zuständen am Rhein wenig wahrscheinlich. Nach der Wiedervereinigung der Gatten verweilten beide mehrere Jahre im Rheinland, bis Germanicus nach vierjähriger Commandoführung[1] abberufen ward und Ende 769/16 oder wahrscheinlicher im Frühjahr 770/17 nach Rom zurückkehrte, wo er am 22. Mai des J. 17 triumphirte[2]. Inwiefern diese Rückkehr mit der Uebernahme des Consulats für das J. 18 in Verbindung steht, ist aus dem verwirrten taciteischen Bericht nicht mit Sicherheit zu entnehmen[3]. — Bekanntlich ging dann Germanicus am

  1. Tacitus Bezeichnung des J. 16 als des dritten Jahres seiner Kriegführung (ann. 2, 5: tertium iam annum belligeranti) ist schwerlich zu rechtfertigen. Da Tacitus die Erzählung mit Augustus Tode aufnimmt, erfahren wir von ihm über die früheren Vorgänge nichts, als dass schon Augustus dem Germanicus das Obercommando am Rhein übertragen hatte (1, 3); aber ein starkes Detachement steht im Herbst 767/14 im Gebiet der Chauken (ann. 1, 38), und die ganze weitere Erzählung (namentlich 1, 49) zeigt sehr klar, dass, als Augustus starb, wohl Waffenruhe, aber keineswegs Friede in Germanien bestand. Endlich sagt Velleius 2, 123 ausdrücklich, dass Augustus den Germanicus nach Deutschland sandte reliqua belli patraturum. Da die Zeit seiner Sendung durch die oben angeführte Angabe Suetons festgestellt ist, so ist nicht füglich zu bezweifeln, dass für Germanicus das J. 16 vielmehr das vierte Jahr seiner Kriegführung gewesen ist. Tacitus freilich hatte mit Einschluss des Winterfeldzugs vom J. 14/5 nur von drei Jahren zu berichten.
  2. Tacitus ann. 2, 41. Bekanntlich schließt der Triumph des Feldherrn der Regel nach gleich an die Heimkehr an, und es ist nicht abzusehen, warum bei Gemanicus hievon abgegangen sein sollte. Dafür spricht ferner, dass bei Tacitus ann. 2, 26 Tiberius den Germanicus auffordert rediret ad decretum triumphum. Ohne genügenden Grund nimmt Bergk (Rhein Jahrb. 57 S. 45 Anm. 7) an, dass Germanicus den Consecrationen, die Ende 16 stattfanden (Tacitus ann. 2, 41), persönlich beigewohnt habe.
  3. Tacitus ann. 2, 26: precante Germanico annum (d. h. die Verlängerung des Commandos auf das J. 17) efficiendis coeptis acrius modestiam eius adgreditur alterum consulatum offerendo, cuius munia praesens obiret. Es ist schlechterdings nicht abzusehen, in wie fern die Verwaltung des Consulats im J. 18 mit der Commandoführung im J. 17 unverträglich sein soll. Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn man, was kaum zulässig ist, die munia consulatus auf die Anwesenheit bei dem Wahlact erstreckt; denn im J. 17 gab es suffecti und so weit wir die Wahlordnung kennen, müssen die am 1. Jan. 18 antretenden Consuln im October 17 gewählt worden sein
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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1878, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermes_13_250.jpeg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)