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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie

bezogen. Diese sonst nicht erwähnte Oertlichkeit genau zu bestimmen gestatten die uns vorliegenden Daten nicht[1]; aber wer die allgemeinen Verhältnisse erwägt, wird nicht daran zweifeln, dass er oberhalb Coblenz auf den Höhen der untern Mosel zu suchen ist. Als regelmäßiger Aufenthaltsort für eine Dame des kaiserlichen Hauses, die ihrem Gatten in das gallisch-germanische Hauptquartier gefolgt war, erscheint die Oertlichkeit wohl gewählt; eine dort angelegte Villa hat nicht blos größere Annehmlichkeit als die damals ohne Zweifel noch sehr primitiven großen Militärlager bei Köln und Xanten, sondern auch die nächste stehende Verbindung mit dem rechten Rheinufer und den den Sommer hindurch dort regelmäßig verweilenden Armeen. Denn wenn, wie der gleichzeitige Strabon berichtet[2], die Rheinbrücke, über welche die der Zeit in Germanien kriegführenden Feldherren mit Gallien regelmäßig communicirten, im Gebiet der Trevirer geschlagen war, so kann dies, zumal nach der Ansiedelung der Nemeter, Vangionen und Ubier, den Rhein nur in der Gegend zwischen Andernach und Bingen berührt haben[3] und irgendwo in dieser Gegend, sei es bei Coblenz selbst, sei es unfern davon ober- oder unterhalb der Moselmündung, muss die von Strabon erwähnte Rheinbrücke sich befunden haben. Es ist daher auch sicher an dieselbe Villa zu denken, wenn Germanicus bei Tacitus (ann. 1, 41) seine Gattin von Köln in das Gebiet der Trevirer sendet, um dort ihr Wochenbett zu halten. — Agrippina also und Drusilla sind die beiden Töchter, welche nach Sueton Agrippina im Rheinland geboren hat. — Die jüngste Tochter ist nach Tacitus (ann. 2, 54) ausdrücklicher Angabe von Agrippina während der Reise von Italien nach dem Orient in Lesbos geboren.

  1. Ueber die Topographie verweise ich auf Hübners sorgfältige Auseinandersetzung in den Rheinischen Jahrbüchern 42 S. 46 f.; wozu noch hinzutritt die merkwürdige kürzlich in Coblenz gefundene Weihinschrift einen publicanus (Rhein. Jahrb. 50/1 S. 275). Die Hypothesen F. Ritters (Rhein. Jahrb. Bd. 35 S. 1 f.) und Bergks (das. Bd. 57 S. 42 f.) über den vicus Ambitarvius und die verfehlten Versuche die confluentes Suetons auf andere Flüsse als Rhein und Mossel zu beziehen können hier unberücksichtigt bleiben.
  2. 4, 3, 4 p. 194: παροικοῦσι τὸν Ῥῆνον Τρηούιροι͵ καθ’ οὓς πεποίηται τὸ ζεῦγμα ὑπὸ τῶν Ῥωμαίων νυνὶ τῶν στρατηγούντων τὸν Γερμανικὸν πόλεμον. Nur Germanicus kann hier gemeint sein.
  3. Bis an den Rhein erstreckt das Gebiet der Trevirer auch Caesar b. G. 3, 11. 4, 10.
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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1878, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermes_13_253.jpeg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)