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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie

vollständig bewährt, die übrigen Angaben aber mit diesem entweder übereinstimmen oder ohne arge Gewaltsamkeit auszugleichen sind. Aber eine Meldung ist freilich noch zurück, bei der leichte Mittel nicht helfen. Ich meine die bekannte Erzählung des Tacitus, dass Germanicus in Folge der Meuterei der kölnischen Besatzung nach dem Tode des August seinen zweijährigen Sohn Gaius und seine schwangere Gattin aus dem Lager in des Gebiet der Trevirer schickt[1] und, als die aufständische Truppe sich unterwirft und um die Rückkehr der Abreisenden bittet, zwar den Sohn, nicht aber die Gattin zurückkehren lässt, da deren Entbindung nahe bevorstand[2].

Die Epoche dieser Vorgänge ist der Spätherbst des J. 14 oder auch der Anfang des Winters 14 auf 15. Germanicus empfängt die Nachricht von dem Ableben des Augustus (19. August) in Gallien, offenbar in Lyon, die vier niedergermanischen Legionen in ihrem Sommerlager im Gebiet der Ubier. Hier bricht der Aufstand aus. Germanicus begiebt sich auf die Nachricht davon in jenes Lager und beschwichtigt ihn; die Legionen werden in die Winterlager geführt, zwei wie es scheint in die Castra vetera (Xanten), die zwei andern nach der Stadt der Ubier, dem spätern Köln[3].

  1. ann. 1, 40: cur filium parvulum, cur gravidam coniugem inter furentes haberet? diu cunclatus aspernantem uxorem, cum se divo Augusto ortam neque degenerem ad pericula testaretur, postremo uterum eius et communem filium multo com fletu complexus ut abiret perpulit.
  2. ann. 1, 44: reditum Agrippinae excusavit ob imminentem partum et hiemem: venturum filium.
  3. Tacitus berichtet hier wieder einmal Dinge, die so, wie er sie erzählt, keine Erklärung zulassen und die er selbst unmöglich verstanden haben kann. Largitio, heisst es 1, 37, differebatur in hiberna cuiusque. Non abscessere quintani unetvicesimanique, donec isdem in aestivis contracta ex viatico amicorum ipsiusque Caesaris pecunia persolveretur. Primam ac vicesimam legiones Caecina legatus in civitatem Ubiorum reduxit, turpi agmine, cum fisci de imperatore rapti inter signa interque aquilas veherentur. Wenn die Legionen 5 und 21, die wir später (c. 45) im Winterlager in Xanten finden, die für die Winterquartiere in Aussicht gestellte Zahlung noch im Sommerlager erzwangen und dies von ihnen besonders hervorgehoben wird, so müssen doch die beiden anderen Legionen sich dieser Ausschreitung nicht schuldig gemacht haben. Dennoch aber sind sie es, die das erpresste Geld bei den Feldzeichen mit sich führen, und es wird dies erzählt, als ob sich das nur so von selbst verstände. Wenn Nipperdey die Erzählung damit rechtfertigt, den man die Legionen nicht verschieden habe behandeln können und die Zahlung auch an die beiden andern Legionen sich also von selbst verstanden
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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1878, Seite 256. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermes_13_256.png&oldid=- (Version vom 6.5.2018)