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Emil Hübner: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie Bd. 3
Ein Decret des L. Aemilius Paulus

oppidumqu(e), quod ea tempestate posedisent, item possidere habereque iousit, dum poplus senatusque Romanus vellet.

Ac(tum) in castreis a(nte) d(iem) XII k(alendas) Febr(uarias).

Was die Person des hier genannten Imperators und mithin die Zeitbestimmung der Inschrift anlangt, hat Renier in den angeführten Bemerkungen wie natürlich bereits in der Kürze richtig angegeben. Die folgenden Erörterungen sollen alles dabei in Betracht kommende in möglichster Vollständigkeit vorführen. Das mangelnde Cognomen, die Schriftformen, wie gesagt, und die nachher zu erörternden grammatischen und orthographischen Besonderheiten der Inschrift lassen darüber nicht den geringsten Zweifel, dass sie der republicanischen Zeit angehört. Hierdurch sind von vornherein L. Aemilius L. f. M. n. Lepidus Paullus, oder Paullus Aemilius Lepidus, der Consul suf. des J. 710 der capitolinischen Fasten, und L. Aemilius L. f. Paullus, der Consul des J. 754[1] ausgeschlossen; bei ihnen passt sonst der eigene Vorname und der der Väter. Unter den republicanischen Aemilii giebt es überhaupt, soviel ich sehe, nur einen einzigen sicheren Lucius Sohn eines Lucius aus der älteren Zeit, nämlich den Consul des J. 413 der capitolinischen Fasten; denn dass der noch ältere Militärtribun der Jahre 365 bis 374 eines Lucius Sohn, nämlich des gleichnamigen Tribunen von 363 Vetter gewesen sei[2], beruht auf bloßer, und nicht einmal wahrscheinlicher Combination; vielmehr sind die Tribunen von 363 und 365 als identisch anzusehn[3]. An eine Urkunde aus dem Anfang des fünften Jahrhunderts aber ist, abgesehn von allem anderen, schon desshalb nicht zu denken, weil es um diese Zeit noch keine hispanischen Provinzen Roms gab. Unbekannt sind, soviel ich sehe, die Väter des L. Aemilius Regillus, Prätor im J. 564, und eines bei Livius (37, 31) erwähnten L. Aemilius Scaurus, so wie des Prätors L. Aemilius Papus, der im J. 549 Sicilien als Provinz erhielt[4]. Dass er später Proconsul des jenseitigen Spaniens und Imperator geworden, ist nicht überliefert und nicht wahrscheinlich, da wir die Reihe der römischen Beamten in den beiden hispanischen Provinzen im sechsten Jahrhundert der Stadt ziemlich vollständig kennen. Unter ihnen ist einer,


  1. C. I. L. 1 S. 473.
  2. So Haackh in Paulys Realencyklopädie Bd. 1 S. 353 der neuen Bearbeitung.
  3. So Mommsen im Index zum C. I. L. 1 S. 623.
  4. Livius 28, 38. 11. 13; vgl. Suetons Augustus C. 1.