Seite:Heyd RV 19.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

des Herzogs ihre Mitglieder als Landsleute und Bundesgenossen der Graubündner bedrängen und berauben werden. Sie verwahrten sich gegen den Verdacht, mit den Graubündnern gemeinschaftliche Sache zu machen; der Herzog sah ihre Schuldlosigkeit ein und schützte sie[1].

Durch viele Jahrzehnte hin war das Einvernehmen der Gesellschaft mit den Machthabern in Mailand ein ungestörtes gewesen, und noch im Jahr 1490 bestätigte die herzogliche Regierung dem Onofrius Huntpiss und Genossen die Zusicherung vom Jahr 1475 unter der damals schon ausgesprochenen Voraussetzung, dass sie die hergebrachten Zölle und Weggelder entrichten[2]. Da entstand plötzlich ein Konflikt, herbeigeführt durch die Schuld der Gesellschaft selbst. Im Mai 1497 passierten zwei Lastwagen die Zollstätte von Mailand; ihr Inhalt gehörte der Ravensburger Gesellschaft und wurde von deren Agenten deklariert als Zinn, das nach Genua bestimmt sei. Bereits war die Ware vom Zollamt abgefertigt, da schöpften die Beamten noch den Verdacht, es könnte Silber unter dem Zinn verborgen sein. Sie verständigten davon den Münzmeister Giov. Ant. de Castellono, und auf dessen Anordnung wurden die Wagen bei der Osteria di S. Giorgio ausserhalb der Stadt angehalten. Man schickte nun nach dem Deutschen, welcher die Geschäfte der Compagnie in Mailand besorgte, um ihm die Frage vorzulegen, ob Silber unter der Ladung sei. Dieser hatte wohl Wind von der Sache bekommen und erschien nicht. Nur seinen Hauswirt konnte man zur Stelle bringen, einen gewissen Branda de Serono, welcher in starkem Geschäftsverkehr mit der Gesellschaft stand. Nun wurden in Gegenwart des genannten Münzmeisters, des Goldschmieds Fra Rocco und anderer Vertrauenspersonen vier Ballen geöffnet und in jedem derselben fand sich zwischen dem Zinn versteckt eine Platte Silber. Nach den bestehenden Gesetzen verfiel dieses Silber und die Zugtiere, die es führten, der Konfiskation; überdies


  1. Urk. Nr. XII im Anhang.
  2. Urk. Nr. XIII ebenda.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_19.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)