Es ist demnach . Aus den Erörterungen der vorigen Nr. und aus (7) Nr. 10 und (3) folgt dann
(6)
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und außerdem ist
(7)
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Nehmen wir nun an, sei ein Vektor zweiter Art, und setzen (6) in (18) Nr. 10 ein, so erhalten wir aus letzterer Gleichung und aus (17) Nr. 10, bei Berücksichtigung von (4)
(8)
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und
(9)
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Demnach führt die Annahme, daß ein Vektor zweiter Art ist, zu den Gleichungen (8) und (9), welche uns zeigen, daß durch diese Annahme dem Relativitätsprinzip genügt ist. Bei der Ableitung von (9) aus (17) Nr. 10 ist gesetzt worden. Dies kann man mit Hilfe von Nr. 9 und den Lorentzschen Gleichungen nachweisen.
Bezeichnet die Ladung eines Volumenelementes , so folgt aus (12) Nr. 8 und aus (7)
(10)
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Die auf die Ladung wirkende ponderomotorische Kraft ist nach Lorentz
(11)
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und entsprechend für den gestrichenen Beobachter
(12)
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Es ist nun leicht nachzuweisen, daß
(13)
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d. h. ein Vektor erster Art ist.
Nämlich die Kraft auf die Volumeneinheit ist gleich
(14)
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und entsprechend
(15)
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