Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/18

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Abtheilung einiger Gemeindhölzer öfters die Erfahrung gemacht, daß insbesondere solche Landleute, die etwas Eigenholz haben, an ihrem Anschlag größere Freude, als an dem schlagbaren Waldbestand ihrer Wald-Rate hatten, der ausser jenem auf sie traf; ob schon sie selbst und ihre erwachsenen Kinder nicht die mindeste Wahrscheinlichkeit hatten, während ihrer Lebenszeit, ausser der Streu einen andern Nutzen aus demselben ziehen zu können.

 H. Ausser der Pflege des Anschlags hat aber auch noch die Aufhebung der Gemeinheit in dem Gemeindholz einen Nutzen in Absicht auf das Gedeihen und die Pflanzung des jungen Holzes. Denn da einmahl der Landmann seine Streu nun mit Bequemlichkeit aufrechen kann, so bleibt dieselbe länger in dem Holze liegen, die Wurzel des Baums erhält also ihre schützende Decke um so länger, als vorher.

 Da ferner demselben aus löblichen Absichten erlaubt wird, eine zur Wüste gewordene Blößung landwirthschaftlich einige Jahre lang zu benutzen, so reißt er dieselbe um, und behandelt sie während dieser Zeit als einen Neubruch, und besämt sie endlich durch