Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/19

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die Handsaat, wenn die Zeit jener Benutzung zu Ende geht.

 Durch diese Besämung der Blößungen bekommt nun der Waldbestand in der Folge nicht nur einen beträchtlichen Zuwachs an Holz, sondern sie ist auch dem Wachsthum des übrigen förderlich. Da nämlich von einer solchen Blößung, nach Verlauf von ungefähr ein Duzend Jahren, schon gute Streu zu gewinnen ist, im Fall sie mit Förlingsaamen besämt wird, so bekommt der Landmann nunmehr durch dieselbe überflüßige Streu; er hat also nicht mehr nöthig die Streu so genau wie vorhin aufzusammeln, und seine Wald-Rate wird deßwegen ihrer Decke nicht mehr so sehr beraubt.

 Mit unter steckt er auch Eicheln und Bücheln aus, die dann unter dem Drang des Förling-Anschlags schlank in die Höhe treiben, und sich dadurch zu Fabrikat-Holz qualificiren.

 I. Selbst die Huth, jenes Idol des Landmanns, wird bey Aufhebung der Gemeinheit in engere Gränzen eingeschlossen, und dadurch die Cultur des Holzes nicht wenig befördert.

 Denn entweder wird ein Theil der Huth gänzlich eingezogen, oder wenn dieses