Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/23

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für den, welchen das Unglück trifft, durch Aufhebung der Gemeinheit in seiner Gemeindholzung in eine kümmerliche Lage, oder wohl gar mit seiner Familie in Dürftigkeit versetzt zu werden, da er zuvor sein benöthigtes Auskommen hatte; welches doch, wie ich mir zu beweisen getraue, bey diesem Geschäffte so leicht möglich wird. Und dieses ist um so unverantwortlicher von Seiten dessen, der die Abtheilung unternimmt, weil nur Unwissenheit in den zu einem solchen Geschäfft nothwendigen Wissenschaften, Unerfahrenheit in demselben, auch beym Besitz aller erforderlichen theoretischen Kenntnisse, Unfleiß in der Arbeit, Mangel an den nöthigen guten Werkzeugen, oder Mangel an Fertigkeit in ihrer Behandlung, hiezu die einzigen Ursachen seyn können.

 Behutsamkeit von Seiten der Gemeinde in Auswahl der Geometers, und von Seiten des letztern Prüfung seiner selbst sind deßwegen bey Abtheilung eines Gemeindholzes von einander unzertrennlich und beyden Theilen sehr zu empfehlen.