Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/7

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werden, wenn jene ihre Zurichtungskosten bereits bezahlt hat.

 Und alle diese Mißbräuche und Verschwendungen des Holzes sind wirklich bey der Nutzung des Gemeind-Waldbestandes, so lange in demselben die Gemeinheit besteht, in unsern Gegenden unabwendbar; sie sind auf den Gemeind-Sinn der Gemeinhaber fundirt, und heben sich deswegen von selbst auf, wenn dieser sich ändert.

 Der vernünftigere, wie der übrige Theil der Gemeinde, sieht dieselbe als ein Übel an, das sich durch die Verjährung bis auf die gegenwärtige Zeit fortgepflanzt hat; trägt dasselbe, ohne sich zu beklagen, und tröstet sich dabey einzig und allein damit, – daß jeder Verlust, der die ganze Gemeinde trifft, ihn nur eines Theils treffe.

 Aus diesem Gemeind-Sinn vernachläßiget deßwegen auch bey Benutzung des Gemeindholzes jeder, auch der rechtschaffenste und verständigste Mitgemeiner die löblichen Maximen, nach welchen er sich seiner Privathölzer zu seinem Vortheil zu bedienen weiß. Er hat dabey einzig die Absicht, unter dem Vorwand seinen Gemeindnutzen einzusammeln, sich von dieser Seite schadlos zu halten, und schlägt dazu die nächsten Mittel