Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/8

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und Wege ein, indem er sich überzeugt hält, daß er allein das einmahl eingewurzelte Übel nicht ausrotte, und sich überdieß täglich durch die Erfahrung überführt, daß morgen ein anderer sich ohne Scheu dessen zu seinem Vortheil bediene, was er, heute zu verderben, nicht auf sein Gewissen bringen konnte.

 C. Daher kommt es nun, daß in jeden Gemeindholz der jährliche Abtrieb des Holzes größer ist, als er nach dem wirklichen Bedürfniß des Gemeindewesens hätte seyn dürfen, ja daß er in mehrern Gemeinden den gleichzeitigen Nachwuchs übersteigt.

 So wenig nun diesen Erfahrungen zu folge auf die Schonung des Holzes und seine möglichst beste Benutzung in Gemeindewäldern Rücksicht genommen wird, eben so wenig nimmt man auf seine Cultur Bedacht. Denn

 1. wird in demselben kein regulirter forstmäßiger Schlag geführt: der Waldbestand wird meistens nur nach dem Gutdünken der Gemeinhaber ausgelichtet: nur bey einigen Gemeinden gibt der Gemeinde-Holzverweser, oder auch der herrschaftliche holzgerechte Jäger gegen Bezahlung die Orte und die Richtung an, wo das Gehau eingelegt und nach welcher Gegend dasselbe geführt