Seite:In wie ferne verträgt sich die Aufhebung der Gemeinheit in Nürnbergischen Gemeindwaldungen mit dem Interesse des Staats.pdf/9

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werden soll; und so wie man über die Stellung eines jeden einig geworden ist, legt nun jeder Mitgemeiner oder dessen Taglöhner die Art an jeden Stamm, der ihm vorkommt, und scheitet ohne alle Ausnahme und Schonung so viel derselben auf, bis er seine conventionelle Klafterzahl vollständig hat; oder die Gemeinden verloosen auch die Stämme unter einander.

 2. Wird zu Besämung der durch den Abtrieb des Holzes entstandenen Blößung nicht die mindeste Veranstaltung getroffen. Man vernachlässiget nämlich ihre Besäung; sie wird entweder gar nicht oder nur zum Theil von den zurückgebliebenen Stöcken entblößt, und bleibt in diesem Zustande der Natur ganz überlassen. Daher geschieht es auch, daß mehrere derselben zur Wüste werden, im Fall der Schlag ausser dem Wind geführt worden ist, oder die Natur ein Jahr vor dem andern den Saamen sparsamer ausgestreuet hat.

 3. Wird der junge Anflug in mehrern Gemeindhölzern wenig oder gar nicht geschont. Jeder fährt mit seinem Gespann auf dem nächsten Wege von den Plätzen, wo ausgelichtet wurde, nach der Gemeindstraße; und was auf diese Art nicht verdorben wird, wird