Seite:Instruktionen an den Oeconomus und Förster der Landgräflichen Universität Gießen.pdf/2

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mehr Holtz zu verkaufen
weniger deßen anzuweißen
oder abführen zu laßen ge-
stattet werden. Und weilen
auch

3. die Erfahrung gelehret, daß deren
die beÿde Hofleuthe zu Caldern
denen Universitäts Waldungen
nicht geringer Schaden zu gefüget
worden, so soll künftighin an
dießelbe zu Verhütung des Unterschleifs,[1] kein Holtz mehr
kauflich überlaßen werden,
so mehr, als dießelbe ohnedem
freÿe Beholtzung zu geniesen
haben.

4. Soll in allerwege, beÿ Anwei-
sung Clafterholtzes drauf ge-
sehen werden, daß das junge und
stracke Holtz geschonet, das krumme
u[nd] abständige aber angewiesen
und durch das angewiesene je-
derzeit durch die geschworene
Holtzmacher gemacht u[nd] zu Clafter
geschlagen werde. Damit aber

5. Nicht das ganze Jahr durch das Holtz-
hauen im Waldte gehoeret, und da-
mit
da ehender die Freveler, von
denen angewiesenen im durchgehen
oder reißen unterschieden werden
können, so soll im Januario u[nd]
Februario so wohl das ordinaire
Bestallungs „ als übriege Clafter
Holtz, wie weniger nicht denen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Nachträglich am linken Rand eingefügt.