Seite:Isidors Geschichte der Gothen, Vandalen, Sueven.pdf/62

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Kirche hatten: keiner von ihnen nannte etwas von dem was er hatte, sein eigen, sondern ihnen gehörte alles gemeinschaftlich.

Wenn aber Kleriker vorhanden sind, die außerhalb der heiligen Regeln stehen und sich nicht der Enthaltsamkeit zu befleißigen vermögen, so sollen sie sich Gattinnen nehmen und ihre Besoldung für sich erhalten. Denn auch für diese ebenbezeichneten gilt das Wort der Schrift: „Und man gab einem jeglichen, was ihm Noth war“ (Apostelgesch. 4, 35). Ihrer Besoldung ist Rechnung und Sorge zu tragen, auch sollen sie unter den Regeln der Kirche gehalten werden, so daß sie sich eines sittlichen Lebenswandels befleißigen und mit Psalmensingen die Vigilien halten und Gott zu Ehren Herz, Zunge und Körper von allem Unerlaubten rein halten. Für diejenigen aber, welche nach gemeinsamer Regel leben, was soll ich für sie von der Vertheilung auf die einzelnen, von der Gewährung der Gastfreundschaft, von der Anwendung der Barmherzigkeit reden, da in allem übrigen, was fromme und heilige Werke anbetrifft, Gott selbst, unser aller Lehrer, also spricht: „Doch gebt Almosen, von dem, was da ist, siehe, so ist Euch alles rein“ (Luc. 11, 41).

Zweite Frage Augustins: „Während der Glaube ein einiger ist, warum sind die Gebräuche der Kirchen verschieden, der Gebrauch der Messen in der heiligen römischen Kirche ein anderer als in der gallischen?“

Es antwortete Papst Gregor: Du kennst, mein Bruder, den Gebrauch der römischen Kirche, in dem aufgewachsen zu sein, sie sich rühmt. Aber meines Erachtens, wenn Du in der römischen oder gallischen oder in einer beliebigen anderen etwas gefunden hast, was dem allmächtigen Gott besser