Seite:Isidors Geschichte der Gothen, Vandalen, Sueven.pdf/64

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Dem sehr ehrwürdigen und sehr heiligen Bruder Augustin, seinem Mitbischofe, Gregor, der Knecht der Knechte Gottes. Obschon es gewiß ist, daß denen, welche für den allmächtigen Gott arbeiten, die unaussprechlichen Belohnungen des ewigen Reiches vorbehalten sind, erscheint es uns doch nothwendig, ihnen die Wohltaten von Ehrenstellen anzuweisen, damit sie die Kraft haben, im Eifer des geistlichen Werkes durch jene Belohnung nur noch vielfältiger sich anzustrengen. Und weil die neue Kirche der Angeln zur Gnade des allmächtigen Gottes hingeführt ist, durch ebendesselben Huld und Deine Arbeit, bewilligen wir Dir den Gebrauch des Palliums in derselben allein für die Feier der Messe. Du sollst in den einzelnen Gegenden zwölf Bischöfe ordinieren, welche Deiner Oberhoheit unterstehen, und zwar so, daß der Bischof von Londonium[1] in Zukunft von einer eigenen berufenen Synode geweiht werden soll und das Ehrenkleid des Palliums von diesem heiligen und apostolischen Stuhl empfange, dem ich auf Gottes Geheiß diene. Wir wollen aber ferner, daß Du nach Eburacum[2] einen Bischof sendest, den Du selbst ordinieren magst, und zwar so, daß, wenn jene Stadt mit ihrer Umgebung das Wort Gottes angenommen hat, jener selbst ebenfalls zwölf Bischöfe ordiniere und die Ehren eines Metropolitanbischofs genieße, weil wir auch ihm, wenn Gott uns das Leben schenkt, das Pallium verleihen wollen, so jedoch, daß er Deinen Anordnungen untergeben sei. Wenn Du aber einmal nicht mehr bist, so soll er über den Bischöfen, die er ordiniert hat, so stehen, daß er nicht mehr der Botmäßigkeit des Bischofs von Londonium unterworfen ist. Es sei aber zwischen den Bischöfen von Londonium und Eburacum künftig der Rangunterschied, daß demjenigen der Vortritt

  1. London.
  2. York.