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J. P. Jordan: Jahrbücher für slawische Literatur, Kunst und Wissenschaft. Erster Jahrgang

Ueberzeugung ausgesprochen, dass „in der Masse des Volks Schätze moralischer Kräfte verborgen seien, die von feindlichen Umständen bekämpft und vernichtet, dem Lande entweder nutzlos bleiben, oder gar eine demselben nachtheilige Richtung nehmen, die aber unter sorgfältiger Pflege dem Gemeinwohl Früchte jeder Art bringen könnten. Es sei dem solcher Einsicht entspringenden Streben des Einzelnen nicht möglich, günstige Erfolge zu erzielen, sondern es müssten für diesen hochwichtigen Zweck vereinte Kräfte thätig sein.“ Dieses Projekt, das unter einigen Modifikationen nach ertheilter Genehmigung der betreffenden Staatsbehörde, als Statut der Gesellschaft angenommen wurde, werden wir seinem wesentlichen Inhalte nach mittheilen.

 Die in ihrem Entstehen begriffene Gesellschaft liess vor der erfolgten Anerkennung von Seiten der Staatsbehörde die Geldbeiträge von denen zeichnen, welche sich bei dem Interesse betheiligen wollten; mittlerweile führte sie aber auch ihre Korrespondenz mit dem Oberpräsidium der Provinz fort, und erhielt im März 1841 folgendes Schreiben des Herrn Oberpräsidenten Flottwell:

„Ich finde die Theilnahme für die Bildung der Jugend aus der ärmlichen Volksklasse für die verschiedenen Berufsarten des bürgerlichen Lebens, welche Ew. gefällige Zuschrift und der ihr beigelegte diesfällige Entwurf ausspricht, so achtungswerth, und erkenne zugleich so lebhaft, wie wohltätig ein Verein, durch Sie hervorgerufen, für die Provinz werden kann, dass ich mich freuen werde, wenn derselbe recht bald ins Leben tritt. Gegen die vorgelegten Grundsätze lässt sich nichts erinnern etc.“

 Es wurde in Folge dieses Bescheides, als die Zeichnungen der Geldbeiträge die statutenmässige Höhe erreicht hatten, das Statut dem Oberpräsidium auf's Neue behufs Ertheilung der Genehmigung vorgelegt. Folgendes war sein Hauptinhalt:

§. 1. Zweck des zusammentretenden Vereins[WS 1] ist, die bildungsfähige Jugend aus der Volksmasse hervorzuziehen, deren entdeckten Anlagen eine dem Nutzen des Landes förderliche Entwicklung und Richtung zu geben, und zu diesem Behufe ihr eine angemessene Unterstützung zu gewähren.

§. 2. Die Fonds des Vereins bestehen aus freiwilligen Beiträgen und Gaben, welche von Jedermann und in jeder beliebigen Höhe angenommen werden. Der Verein wird für begründet erachtet, sobald die jährlichen Beiträge die Höhe von 2000 Thlr. werden erreicht haben.

§. 3. Jeder Einwohner des Grossherzogthums Posen, welcher sich zu einem bestimmten Beitrage auf mindestens 5 Jahre verpflichtet, ist Mitglied des Vereins.

§. 4. Mitglieder, welche jährlich mindestens 20 Thlr. an Beiträgen entrichten, haben das Recht, bei der Wahl der Direktion mitzustimmen.

§. 13. Ausser dem Sekretair soll kein Beamter des Vereins besoldet werden.

§. 14. Die Direktion veröffentlicht alljährlich durch den Abdruck in Zeitschriften einen Verwaltungsbericht nebst Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des Vereins.

§. 18. Den Kreis-Komitées liegt es ob, sich um Vermehrung der Zahl der Vereinsmitglieder zu bemühen, von ihnen die Beiträge zu erheben und diese an den Kassirer einzusenden und den Stadt- und Landschulen ihre sorgfältigste Theilnahme zu widmen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Druckfehler. Veseins in der Vorlage.
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J. P. Jordan: Jahrbücher für slawische Literatur, Kunst und Wissenschaft. Erster Jahrgang. Robert Binder, Leipzig 1843, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Jahrb%C3%BCcher_f%C3%BCr_slawische_Literatur,_Kunst_und_Wissenschaft_1_(1843).pdf/327&oldid=- (Version vom 15.9.2022)