Seite:Jahrbuch der deutschen Radfahrer-Vereine 1897.pdf/146

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jahrbuch der deutschen Radfahrer-Vereine mit Beiträgen hervorragender Fachschriftsteller und unter Mitwirkung der Vereine selbst

zu veröffentlichen und Berichte aus dem Radfahrergebiete der Tagespresse und den Journalen einzusenden.

Die Rechtsschutz-Kommission dient der Wahrung und Förderung der den Radsport und seine Ausübung betreffenden rechtlichen Interessen, hat den Bundesmitgliedern Rechtsrath zu ertheilen und für die Abschaffung der unzeitgemässen, das Radfahren einschränkenden Polizeiverordnungen zu wirken. Sie ist gegenwärtig mit der Abfassung von Petitionen zur Erreichung einheitlicher, der Bedeutung und Eigenthümlichkeit des Radfahrens Rechnung tragenden Polizeiverordnungen für das Bundesgebiet beschäftigt.

Zur Vertretung der Bundesmitglieder besteht der Bundesausschuss, in welchen die Gauverbände für je 200 ihrer Mitglieder einen Delegirten zu entsenden haben. Der Bundesausschuss tritt in Gemeinschaft mit dem Bundesvorstände alljährlich bei Gelegenheit des Bundestages zu einer Bundeshauptversammlung zusammen, welche die Rechenschaftsberichte des Bundesvorstandes und der verschiedenen Ausschüsse entgegenzunehmen, über die vom Rechnungsprüfungsausschuss gezogenen Kassenerinnerungen zu entscheiden, den Jahresetat festzusetzen und die Wahlen für die Bundesämter vorzunehmen hat. Die Bundeshauptversammlung ist die gesetzgebende Instanz des Bundes, entscheidet endgiltig über Anträge auf Satzungsänderungen oder sonstige Anträge aus Bundeskreisen, zu deren Einbringung, spätestens 6 Wochen vor der Versammlung, die Gauverbände, Bundesvereine und Bundesmitglieder in bestimmter Anzahl berechtigt sind. —

Die Leitung der Gauverbände untersteht einem aus mindestens 5 Mitgliedern bestehenden Gauvorstande, welcher alljährlich auf einem Hauptgautage zu wählen ist. Der Hauptgautag wird gebildet von dem Gauvorstande und dem Gauausschusse, welcher aus Delegirten der Bundesvereine und Einzelfahrer des Gauverbandes sich zusammensetzt. Der Hauptgautag hat die Rechenschaftsberichte des Gauvorstandes entgegen zu nehmen, die Rechnung des Gauzahlmeisters zu prüfen und zu dechargiren, über Gauveranstaltungen zu beschliessen und vorliegende Anträge zu erledigen; er hat auch die Berechtigung für die innere Regelung der Gauverwaltung besondere Satzungen zu erlassen. —

_______




Rost entfernt „Blitzblank“ – Rost verhütet „Solin“.


Empfohlene Zitierweise:
: Jahrbuch der deutschen Radfahrer-Vereine mit Beiträgen hervorragender Fachschriftsteller und unter Mitwirkung der Vereine selbst. Verlag von Hugo & Herman Zeidler, Berlin 1897, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Jahrbuch_der_deutschen_Radfahrer-Vereine_1897.pdf/146&oldid=- (Version vom 17.8.2017)