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Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt

de Wette. Auch insbesondre gegen H. v. A. Fortbildung, Thl. 1.

  c) Vergl. das Genauere über die Einrichtung der ersten christlichen Kirche nach den neuern, doch die eigentlich biblischen Ideen nicht enthaltenden, kirchenhistorischen Schriften von Schröckh, Spittler, Henke, Ziegler, Plank, Schmidt, Neander, Gieseler, besonders in d. Vfs. allgem. Untersuchung über christl. Verfassungs- und Dogm. Gesch. 1e Abtheil. Breslau 1819. Ferner die Kirchenrechtl. Bemerkungen in den „Mittheilungen über d. n. Gesch. d. luth. K. II., 2 S. 25 f. Demnächst wird das Einzelne Ausführlichere enthalten: Lütkemüller (eines hoffnungsvollen jungen luth. Theologen) Commentatio de Presbyteris N. Test., die im 2ten Hefte der wissenschaftl. Zeitschr. v. Vf.: die lutherische Kirche. Altona 1836, so Gott will, erscheinen wird. Hiernach sind auch die neuesten Darstellungen über die urchristliche Verfassung in den Kirchenrechtslehrern unserer Zeit: Böhmer, Wiese, Walther, Droste von Vischering und Eichhorn zu berichtigen, so wie die Abhandlung über d. Episcop. Recht der Fürsten in Kamptz’s Jahrbüchern der preußischen Gesetzgebung Jahrg. 1828. Heft 1.

  d) Vergl. gegen die neuere, Zwingli und Calvin nachgeschriebene Deutung der Abendmahls-Lehre von Schulz, Schultheß u. s. f. die Anmerkk. aus angeführten Schriften; auch gegen H. v. Amm., der ohne alle Untersuchung, blos kurz die reformirte Ansicht hinstellt: Fortb. I., 276. Petrus und die ersten Christen sollen sogar gar nicht an eine Abendmahls-Lehre, sondern nur an essenische Mahlzeiten nach H. v. Amm. gedacht haben. Fortbildung II., 37. Eben so erklärt er die Theorie der Stelle über des Leibes Natur, nämlich die rein fleischliche, wie Zwingli und Calvin für die ächt vernünftige Ansicht v. Abendmahl, nach welcher auch in den paulinischen Stellen von gar keinem andern, als geistigen Genusse, die Rede sein könne; Fortbildung II., 55. 56. Ja, Hr. Vicepräs. Dr. v. A. wagt sogar geradezu den Apostel Paulus Lügen zu strafen: „Er habe die Einsetzungs-Worte nicht vom Herrn empfangen,“ da es doch der Apostel ausdrücklich versichert: 1. Kor. 11, 23. vgl. Fortbildung II. 55. Vergl. auch die Bemerk. über Dr. Schulz Erklärung von μυστις in meinen biblischen Belehrungen über Union u. s. f. und Zusatz zu Köppen, Thl. 1.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt. Joh. Phil Raw, Nürnberg 1837, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Johann_Gottfried_Scheibel_-_Ein_Wort_br%C3%BCderlicher_Belehrung_%C3%BCber_die_lutherische_Kirche.pdf/34&oldid=- (Version vom 9.10.2016)