Seite:Johann Heinrichs von Falkenstein Leben und Schriften.pdf/25

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eigenen Geständniß, daß er dem Gretser und Brusch blindlings getraut habe, läßt sich schliessen, welchen Wehrt man seiner Eichstätt. Geschichte beylegen dürfe, mit welchem Apparat er zu Werk gegangen, und ob er die Pflichten eines genauen Geschichtschreibers erfüllt habe. F. sagt: „er habe einige Zeit hernach nach den Regeln eines Pyrrhonismi temperati dieser Sache besser nachgedacht und seine Übereilung selbst eingesehen.“ Allein dieses kann ihn nicht ganz entschuldigen. Er hätte wissen sollen, daß es eine der ersten Regeln des vernünftigen historischen Zweifels ist, keinem Schriftsteller blindlings zu trauen, ohne vorher seine Eigenschaften wohl geprüft zu haben. Dieß konnte man insonderheit von einem Historiker erwarten, der alles mit standhaften Beweisen unterstützt zu haben versprach[.][1]

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Auch der Codex dipl. Eichstett. befriedigte schon damahls, als er erschien, die Forderungen der Diplomatiker nicht. Joh. Daniel Gruber[2] urtheilte bald nach seiner Erscheinung davon: „Von diesem Cod. dipl. ist


  1. s. Einl. zur Eichst. Gesch. Anal. Nordg. Nachlese XI. S. 455. (a. b.)
  2. Zeit- und Geschicht-Beschr. der Stadt Göttingen (Hannover 1734. 4) S. 28.