Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/23

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werden. So hat sie auch mit den andern Facultäten allhier dieses gemein, daß sie nicht gewohnt ist, denen, welche einen academischen Gradum verlangen, solchen aber offenbar nicht verdienen, zu willfahren, und ihn dadurch bey den würdigern verächtlich zu machen. Daher es nichts neues ist, daß dergleichen mit ihrem Geld hier abgewiesen werden. [1]

Medicinische Facultät. Es ist jetzo nicht nur in der juristischen, sondern auch in der medicinischen Facultät eine Stelle ledig. Bey dieser thut dermalen das meiste der Herr Doctor und Professor Justin Gerhard Duising, welcher nicht blos vermittelst seiner glücklichen Curen und grossen Erfahrung, sondern auch wegen seiner Unverdrossenheit in hiesiger Stadt und Gegend in allgemeiner Hochachtung steht.

  1. Deren alljährlich abwechslender Decanus ist zugleich Comes Palatinus Caesareus. Als das Original-Diploma, worinne Kaiser Ferdinandus II. 1630 diese Comitiv ertheilet, und davon der ehemals berühmte Giesische Medicus, M. B. Valentini, in seinen Declamationibus et Programmatibus academicis p. 301. eine Abschrift mit beydrucken lassen, weggekommen war: so wurde sie im Jahr 1745. von dem zwischen Chur-Bayern und Pfalz gemeinschaftlichen Reichsvicariat, durch Bemühung des obgedachten Herrn Reichshofraths, Baron von Cramer, als Beysitzers sothanen Reichsvicariats, wiederum verneuert. Nicht weniger hat diese Facultat die sonderbare Ehre, daß jedesmal einer aus ihrem Mittel zu den Heßischen Austrägen genommen, und als ein Mitglied von diesem hohen Gerichte angesehen wird.