Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/28

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zu Ende. Damit sie aber nicht übereilet werden, so sind nicht nur keine Ferien eingeführt, ausser den wenigen Tagen nach Ostern, da nach Quasimodogeniti und Michaelis, nämlich gegen den 11ten October die Lectiones wieder angehen, sondern es werden auch alle 6. Tage in der Woche darzu angewandt, und wird ausser Sonnabends auch kein Nachmittag davon ausgenommen.

Viele Examinatoria und deren Ursache.

Die Collegia examinatoria habe ich noch an keinem Orte so starck, als wie hier, treiben gesehen. Auch diese Sache hat ihren zureichenden Grund. Denn dadurch bereiten sich die Heßische der Rechtsgelehrsamkeit beflissene Landskinder zu dem Haupt-Examine, das seit einigen Jahren her ein jeder, so zur Advocatur bey einem Amte, Cancelley oder Landesregierung gelangen will, oder die Theologen, so eine geistliche Bedienung suchen, von allen Professoren ihrer Facultät, und zwar die Juristen zwo Stunden lang ausstehen müssen. Wollen aber diese den Gradum annehmen, so haben sie das sogenannte rigorosum öffentlich zu halten. Fällt nun das Zeugniß, so dem Candidaten, bey schwerer Ahndung, nicht anders, als nach Gewissen, ertheilet wird, schlecht aus: so hat er dadurch alle Hoffnung zur Advocatur, oder sonst zu einer gelehrten Beförderung im Lande zur Zeit verlohren.

[1]

  1. Dergleichen ist auch allen Landskindern, welche nicht wenigstens zwey Jahre hier, oder zu Rinteln, sondern auf einer auswärtigen Universität studiren, vermöge eines Königl. Befehls vom 31. Merz 1731. abgeschnitten. [25] Nicht weniger sollen nach demselben auch die academische Promotiones an einem von diesen beeden Orten, keineswegs aber ausserhalb Landes, gesucht werden.