Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/9

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bereits keiner andern in Teutschland an Ruhm etwas nach. Ja, es schiene, als wenn die mehreste Provinzen von Europa es gleichsam mit einander verabredet, und sich vereinigt hätten, zur Erkenntlichkeit für die von solchem Musensitz, sowohl an gelehrten Wercken, als auch an geschickten Schülern, erhaltene viele Vortheile, von Zeit zu Zeit einige von ihren Landsleuten an Marburg abzugeben, welche theils als Lernende, theils als Lehrende dessen Ruhm allgemein zu machen helffen solten.

Von ausländischen Lehrern daselbst im 16. Seculo. Denn auf solche Weise wurden im sechzehnden Jahrhundert zu Lehrern unter andern daselbst abgegeben aus

Franckreich der berühmte Gottesgelehrte, Francisc. Lambertus, aus Avignon, welcher durch seine Schriften sich einen großen Namen erworben hat.


versehen. Dahin rechnet man fürnemlich das Forum privilegiatum, vermöge dessen, absonderlich in causis civilibus, die Studenten und alle unter der Unversität stehende Personen, nach dem Exempel der Clericorum, anderswo, als vor dem Prorector, weder belangt werden, noch sich, wenn sie auch wolten, belangen lassen können. Dieses gehet so weit, daß ein anderer, z.  E. ein Bürger, den ich vor seinem Stadt-Gericht belangt habe, keinesweges daselbst, sondern nur vor meinem Foro academico seine wider mich habende Gegenklage anzustellen befugt ist. Ferner gehöret hieher die Freyheit von Zoll, Accis und allen bürgerlichen Abgaben; Ingleichen die Jagdgerechtigkeit in einem nahe bey der Stadt gelegenen und 7. Stunde im Umfang habenden District.