Seite:Johann Paul Kolbeck – Abhandlung über Taubenzucht, 1821.pdf/48

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es gehört zwar zur ganzen Abhandlung, daß auch Mittel zum Taubenfangen gezeigt werden, weil Taubenfangen rechtlich werden kann, wenn Mißbrauch mit Haltung derselben einschleiche, und Eigenthümer nach wiederholten Ermahnungen den Schaden nicht abstellen, den andern Nachbarn Tauben zufügen, oder weil der Eigenthümer selbst oft gerne von seinen Tauben eine fänge, die seinen Schlag nicht mehr besuchen will, und Gefahr des Davongewöhnens werden will; wiederhole aber nochmal meine Meinung, daß man nämlich durch Taubenfangen nicht ungerecht werden, und ohne Gewissen Tauben wegfangen soll, die einem keinen Schaden zufügen, oder wenn sie Schaden zufügen, worüber nicht voraus mit dem Eigenthümer zur Abstellung Rücksprache gepflogen wurde; man giebt ja dem Nachbar sein Huhn, warum nicht seine oft zehnmal köstlichere Taube?


n) Zum guten Ende noch ein Paar wohlgemeinte Worte.

Alles, was zur Leidenschaft wird, ist schädlich, wenn es auch den unschuldigsten Gegenstand betrifft. Manche vertändeln viel Geld mit Tauben, das sie weit besser und nützlicher für ihre Bedürfniß nicht selten für Weib und Kinder