Seite:Köster Alterthümer 011.png

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sie sich mit dem Holsteinischen oder Mecklenburgischen an Ausdehnung und Ertrag nicht vergleichen. Geschätzt werden die Rittergüter auf alterthümliche Weise nach Nägeln, d. h. nach der Stellung der Pferde zum Ritterdienste; wobei man 24 Nägel auf Ein Pferd rechnet. Diejenigen unter ihnen, welche eigne Gerichtsbarkeit haben, werden als freier Damm bezeichnet. Eigenthümlich ist, daß die Bremische Ritterschaft sich im Allgemeinen von Lehnsverhältnissen frei erhalten hat. Im Lande Wursten giebt es gar keine Rittergüter, und im Lande Hadeln nur Eins, der von Klencken: daß sie im Kehdingschen und dem Alten Lande ziemlich häufig sind, hat in historischen Ereignissen seinen Grund. Die Versammlungen der Ritter zu gemeinschaftlicher Berathung wurden während des 17ten und 18ten Jahrhunderts zu Basdahl gehalten und zwar ursprünglich zu Pferde unter freiem Himmel an dem Steinwalle nach Ihlermühlen zu, später in einem eigenen Hause daselbst: gegenwärtig in dem landschaftlichen Gebäude zu Stade.

In den Bauerschaften bestehen die sehr bestimmten Rangunterschiede von freien Erbgesessenen (Erbexen), welche sich gern Hausleute nennen: sodann von meierpflichtigen Köthnern (Kothsassen); und endlich von bloß zur Miethe wohnenden Häuslingen. Hausleute finden sich auf der Geest, Köthner in den Marschen nur ausnahmsweise: die Lage der Häuslinqe ist überall eine sehr unsichere. Die Orts-Gemeinden ferner unterscheiden sich in Börden, Kirch- und Nebendörfer. Den Namen Börde führen seit uralter Zeit nur gewisse Ortsverbände, als Beverstedt, Lamstedt, Selsingen, Rhade, Hesedorf (wozu das Kirchspiel Bevern gehört); und derselbe scheint besondere Vorrechte zu bezeichnen; denn Boer heißt noch jetzt im Holländischen der freie Grundbesitzer. Die Kirchdörfer sind der natürliche Hauptort für die oft sehr weit entlegenen und zahlreichen Nebendörfer (wie z. B. Selsingen und Worpswede deren mehr als zwanzig haben); wobei bemerkt werden mag, daß der Gottesdienst, besonders in den Marschen, oft von den Nebendörfern viel fleißiger besucht wird, als von den Eingesessenen des Kirchdorfs. Im Kirchdorfe ist, neben dem Amtmann oder Amtsvoigt, der Pastor die geehrteste Person (ehedem schlechthin

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 011. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_011.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)