Seite:Köster Alterthümer 152.png

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Auf Befehl des Königs Carl XI. wurden statt der nie in’s Leben getretenen Generalsynoden kleinere Synoden der einzelnen Präposituren abgehalten. – Eine Aenderung in der Gestalt des Consistoriums trat 1689 ein. Das Präsidium wurde von dem Generalsuperintendenten auf den Director übertragen, der in Zukunft nicht mehr aus der Justiz-Canzlei, sondern aus der Regierung genommen werden sollte. Der Generalsuperintendent aber sollte jederzeit der erste Rath des Consistoriums sein. Von nun an wurden die Kirchen-Verordnungen im Namen der Regierung erlassen.

Als weltliches Mitglied des Consistoriums aus dieser Zeit muß noch des Regierungsraths v. Lissenhaim gedacht werden. Er war aus Lissa in Polen gebürtig und stiftete von seinem Vermögen ein Stipendium, das 500 Rthl.[1] Gold beträgt. Jedes 4te Jahr muß es an einen aus Lissa gebürtigten Studiosus verliehen werden. Die Verwaltung dieser Stiftung haben der Generalsuperintendent und ein Mitglied der Regierung.

Während der Kriegsläufte, die das Ende der schwedischen Herrschaft in unserer Provinz herbeiführten, wurde Stade und die Umgegend von den Dänen besetzt. Diekmann floh nach Bremen, wo er 4 Jahre im Exil lebte. 1715 trat der König von Dänemark die Herzogthümer Bremen und Verden als ein erobertes Land gegen 6 Tonnen Goldes an den Churstürsten von Hannover Georg I. ab. Mit diesem Uebergange von der schwedischen unter die hannoversche Hoheit beginnt die 2te Periode des Stadischen Consistoriums.

Georg I. versprach bei seinem Regierungsantritte bürgerliche und kirchliche Freiheiten, Rechte und Privilegien ungekränkt zu lassen und die Verwaltung auf dem Wege, der sich historisch herausgebildet hätte, weiter zu führen. Das hat denn die hannoversche Regierung auch treulich gehalten, aber bei aller Pietät gegen provinzielle Eigenthümlichkeit hat sie doch den Fortschritt zu nothwendigen Verbesserungen nie aus den Augen verloren. Fehlte es früher noch bisweilen an der nöthigen Energie zur Durchführung heilsamer Maaßregeln, so vermißte man dieselbe nicht mehr,


  1. Reichsthaler.
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_152.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)