Seite:Köster Alterthümer 198.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von verschiedener Farbe geschnitten war. Eben so waren die kurzen Wämser, welche man trug, zweifarbig. Die Schuhe waren spitz und wie krumme Hörner gestaltet. Die Hüte hatten die Form von Käsen; die Kriegsleute waren mit Stiefeln angethan, an welchen Sporen, die fast kleinen Tellern glichen, befestigt waren. Vor einigen Jahren, klagt Sittmann, hielten sie alte Tracht noch in Ehren. Sie gingen in gutem Tuch, auch wohl in Seidenzeug mit silbernen Gürtel, worin ein Dolch angebracht war. In seinen Tagen aber, fährt der treuherzige Geschichtschreiber des Hadeler Landes fort, wäre Alles anders geworden; alte Treue, Einfachheit und Ordnung wären verschwunden, und statt dessen nur Unsitte und fremde Laster herrschend geworden; wie namentlich seine Landsleute der Gurgelfreude allzu geneigt worden wären und von Schwedischen Soldaten den Gebrauch des Tabacks erlernt hätten.“

In dem Entwurfe einer Kirchenordnung des General-Superintendenten Havemann (1652) wird die Kanzel jedem Studiosus verboten, der im Reuterhabit kommt daher gezogen, mit Haarlocken, die uff die Achsel herunter hangen, mit güldenem Ringe und anderen dergleichen ungebührlichen Phantaseien. Eine Verordnung von 1684 befiehlt den Candidaten, sich des Degentragens zu enthalten, vielmehr in ehrbaren Mänteln einherzugehen. Solche Ungebühr muß also doch öfter vorgekommen sein.

3. Eine Verordnung des Magistrats zu Stade vom 27. Oct. 1689 (in der Polizeiordnung, Kap. 2. §. 10.) klagt über die zunehmende Ueppigkeit in den Kleidertrachten der niedrigeren Stände. Verboten werden daher alle güldenen und silbernen Spitzen und Gallunen, item die s. g. Tabberts, ganze seidene Kleider, sodann die Santheen und dergleichen fremde Kopf-Zierrathen des Frauenzimmers, die kostbaren Spitzen und Kanten an Hemden und Schnupftüchern, imgleichen die von Ilken, Luxen und anderen kostbaren Pelzwerken gebräuchlichen Unterfutter. Zu den alamoden Trachten und Galantereyen werden namentlich auch gezählt die s. g. Chamelouken, Soltans, Cornetten und Fontangen, florene auch tafftene niederhangende Kappen mit Gold oder Silber oder gemengetem Bandwerk. – Man

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_198.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)