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530 Elementarl. II. Th. II. Abth. II. Buch. II. Hauptst. 530

eine solche Voraussetzung statt findet, die mit der Prätension der Vernunft zusammen bestehen kan, aus diesem Gesichtspuncte und, da der Richter den Mangel der Rechtsgründe, die man beiderseits verkant hatte, ergänzt, zu beider Theile Genugthuung verglichen werden kan, welches sich bey dem Streite in der mathematischen Antinomie nicht thun lies.

 Die Reihen der Bedingungen sind freilich in so fern alle gleichartig, als man lediglich auf die Erstreckung derselben sieht: ob sie der Idee angemessen sind, oder ob diese vor iene zu groß, oder zu klein seyn. Allein der Verstandesbegriff, der diesen Ideen zum Grunde liegt, enthält entweder lediglich eine Synthesis des Gleichartigen, (welches bey ieder Grösse, in der Zusammensetzung, sowol als Theilung derselben, vorausgesezt wird), oder auch des Ungleichartigen, welches in der dynamischen Synthesis, der Caussalverbindung so wol, als der des Nothwendigen mit dem Zufälligen, wenigstens zugelassen werden kan.

 Daher komt es: daß in der mathematischen Verknüpfung der Reihen der Erscheinungen keine andere, als sinnliche Bedingung hinein kommen kan, d. i. eine solche, die selbst ein Theil der Reihe ist, da hingegen die dynamische Reihe sinnlicher Bedingungen doch noch eine ungleichartige Bedingung zuläßt, die nicht ein Theil der Reihe, sondern als blos intelligibel, ausser der Reihe liegt, wodurch

durch
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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_530.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)